Gib dein Bruttogehalt ein und sieh sofort, was nach Lohnsteuer, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung übrig bleibt — komplett kostenlos, ohne Anmeldung.
Vereinfachte Schätzung, Steuerklasse I/IV, gesetzlich versichert (Tarif 2026). Keine Steuerberatung, ohne Gewähr.
Der Rechner ermittelt aus deinem Monatsbrutto eine realistische Schätzung deines Nettogehalts für Steuerklasse I bzw. IV. Berücksichtigt werden die Lohnsteuer nach dem aktuellen Einkommensteuertarif, der Krankenkassen-Zusatzbeitrag deiner Kasse, der Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose sowie optional die Kirchensteuer.
Zwischen Brutto und Netto liegen in Deutschland typischerweise 30 bis 40 Prozent Abzüge. Wer die eigene Abrechnung versteht, verhandelt besser — und erkennt, wie stark sich z. B. eine Gehaltserhöhung wirklich auswirkt. Hast du daneben Kapitalerträge, hol dir über den Sparerpauschbetrag deinen Steuerfreibetrag — und ob sich für dich die Steuererklärung lohnt, klärt dieser Ratgeber. Wie viel bei gängigen Gehältern übrig bleibt, zeigt die Netto-Gehaltstabelle 2026. Und ob dein Netto über- oder unterdurchschnittlich ist, verrät dir der Einkommens-Vergleich.
Der Rechner bildet die Lohnabrechnung in zwei Stufen nach: Zuerst gehen die Sozialabgaben vom Bruttogehalt ab, dann wird auf den verbleibenden Betrag die Einkommensteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif 2026 berechnet. Die Reihenfolge ist entscheidend — Sozialabgaben mindern das zu versteuernde Einkommen.
Netto = Brutto − Sozialabgaben − (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer)Sozialabgaben = Rentenversicherung 9,3 % + Arbeitslosenversicherung 1,3 % (bis 101.400 € Jahresbrutto) + Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung 1,8 % (bis 69.750 €). Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Pflege-Zuschlag.
Zwei Effekte wirken gegeneinander. Die Steuerprogression greift mit steigendem Einkommen immer stärker zu — von jedem zusätzlichen Euro bleibt weniger übrig. Gleichzeitig deckeln die Beitragsbemessungsgrenzen die Sozialabgaben: Wer über 8.450 € brutto im Monat verdient, zahlt auf den darüberliegenden Teil keine Renten- und Arbeitslosenbeiträge mehr. Deshalb fällt die Nettoquote im mittleren Einkommensbereich am stärksten und steigt bei sehr hohen Gehältern wieder leicht an.
Beispiel: Sandra, 34, arbeitet als Industriekauffrau in Nordrhein-Westfalen. Sie verdient 4.200 € brutto im Monat, ist kinderlos, nicht in der Kirche und ihre Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 2,9 %.
Der Rechner kommt damit auf 2.734 € netto im Monat — bei 32.802 € netto im Jahr. Von 4.200 € brutto bleiben also rund 2.734 € übrig, die Abgabenquote liegt bei 34,9 %. Auf die Rentenversicherung entfallen 391 € und auf die Krankenversicherung 368 € pro Monat.
Alle Werte für Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 %. So siehst du auf einen Blick, wie sich die Abgabenquote mit steigendem Bruttogehalt entwickelt:
| Brutto / Monat | Netto / Monat | Steuern | Sozialabgaben | Abgabenquote |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.484 € | 81 € | 435 € | 25,8 % |
| 2.500 € | 1.779 € | 177 € | 544 € | 28,8 % |
| 3.000 € | 2.068 € | 280 € | 653 € | 31,1 % |
| 3.500 € | 2.349 € | 389 € | 761 € | 32,9 % |
| 4.000 € | 2.625 € | 505 € | 870 € | 34,4 % |
| 5.000 € | 3.157 € | 755 € | 1.088 € | 36,9 % |
| 6.000 € | 3.677 € | 1.039 € | 1.284 € | 38,7 % |
| 8.000 € | 4.648 € | 1.856 € | 1.496 € | 41,9 % |
Die Werte sind Näherungen ohne individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge oder Steuerklassenwechsel. Für die exakte Abrechnung ist dein Lohnbüro maßgeblich.
Bei Steuerklasse I, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer bleiben von 3.500 € brutto ungefähr 2.300–2.400 € netto — abhängig vom Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und davon, ob du Kinder hast.
Lohnsteuer (je nach Höhe des Einkommens), ggf. Kirchensteuer, sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten- (9,3 %), Kranken- (7,3 % + halber Zusatzbeitrag), Pflege- (1,8 %, Kinderlose +0,6 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %).
Er liefert eine gute Schätzung für Steuerklasse I/IV bei gesetzlicher Versicherung. Individuelle Freibeträge, andere Steuerklassen oder private Krankenversicherung verändern das Ergebnis. Verbindlich ist nur deine Gehaltsabrechnung.