Elterngeld ersetzt einen Teil deines Einkommens, wenn du nach der Geburt kürzertrittst. Gib dein Netto vor der Geburt ein und sieh sofort, mit welchem Basiselterngeld du rechnen kannst — inklusive Geschwisterbonus und Mehrlingen.
Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des Netto-Einkommens der zwölf Monate vor der Geburt. Die Ersatzrate liegt in der Regel bei 65 bis 67 Prozent: Bei mittlerem Einkommen sind es 67 Prozent, bei höherem sinkt sie auf 65 Prozent — bei sehr niedrigem Einkommen steigt sie sogar auf bis zu 100 Prozent. Das Ergebnis wird auf mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat begrenzt.
Arbeitest du während der Elternzeit in Teilzeit, ersetzt das Elterngeld nur den Wegfall — also die Differenz zwischen dem Einkommen vorher und nachher.
Das Basiselterngeld gibt es 12 Monate lang, mit den zwei Partnermonaten für insgesamt 14 Monate, die sich beide Elternteile teilen. Beim ElterngeldPlus bekommst du monatlich die Hälfte, dafür doppelt so lange — praktisch, wenn du früh wieder in Teilzeit arbeitest.
Vom Elterngeld bis zum 18. Geburtstag — rechne die realen Kosten eines Kindes durch.
Beispiel: 2.000 € Netto vor der Geburt, kein Einkommen während der Elternzeit, keine älteren Geschwister, ein Kind.
Mit einem älteren Geschwisterkind kämen +10 % (mindestens 75 €) hinzu — also 1.430 € statt 1.300 €.
| Netto vor Geburt | Ersatzrate | Elterngeld / Monat |
|---|---|---|
| 800 € | 77 % | 616 € |
| 1.100 € | 67 % | 737 € |
| 1.500 € | 65 % | 975 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300 € |
| 2.770 € und mehr | 65 % | 1.800 € (Max) |
In der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Einkommens der zwölf Monate vor der Geburt. Bei niedrigem Einkommen steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent, bei höherem sinkt sie auf 65 Prozent.
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Auch wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat, erhält den Mindestbetrag von 300 €.
Wer weitere kleine Kinder im Haushalt hat, bekommt einen Zuschlag von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 € pro Monat beim Basiselterngeld.
Basiselterngeld gibt es für 12 Monate, mit den zwei Partnermonaten für insgesamt 14 Monate, die sich beide Elternteile aufteilen können. ElterngeldPlus streckt den Betrag auf die doppelte Zeit.