Sparerpauschbetrag-Rechner: Verschenkst du Steuern?

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei (2.000 € bei Paaren) — aber nur, wenn deine Freistellungsaufträge richtig gestellt sind. Prüfe es in 30 Sekunden.

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Steuerfrei möglich
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So funktioniert der Sparerpauschbetrag

Jede Person hat pro Jahr 1.000 € Sparerpauschbetrag (bei Zusammenveranlagung 2.000 €): Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge — Zinsen aus Tagesgeld, Dividenden, realisierte Kursgewinne — komplett steuerfrei. Darüber greift die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %.

Der Haken: Deine Bank behält die Steuer automatisch ein, wenn du dort keinen Freistellungsauftrag gestellt hast. Wer mehrere Konten und Depots hat, muss den Pauschbetrag klug aufteilen — sonst zahlst du Steuern, die dir gar nicht zustehen, und holst sie dir erst über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.

So verteilst du richtig

Schätze für jede Bank die erwarteten Jahres-Erträge und stelle dort einen Freistellungsauftrag in genau dieser Höhe — die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten. Freistellungsaufträge änderst du kostenlos und jederzeit direkt bei deiner Bank oder deinem Broker.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 €. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei — vorausgesetzt, bei der Bank liegt ein Freistellungsauftrag vor.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?

Deine Bank führt automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Soli auf alle Erträge ab — auch auf die eigentlich steuerfreien. Das Geld holst du dir dann erst über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.

Kann ich Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen?

Ja — genau das ist der Sinn. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nur nicht überschreiten. Verteile ihn entsprechend der erwarteten Erträge je Bank; ändern kannst du die Aufträge jederzeit kostenlos.

Gilt der Pauschbetrag auch für ETF-Gewinne?

Ja. Zinsen, Dividenden, Fonds-Ausschüttungen, die Vorabpauschale und realisierte Kursgewinne zählen zu den Kapitalerträgen und werden auf den Sparerpauschbetrag angerechnet.

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Alle Ergebnisse sind vereinfachte Modellrechnungen zur Orientierung — keine Finanz-, Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.