Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei (2.000 € bei Paaren) — aber nur, wenn deine Freistellungsaufträge richtig gestellt sind. Prüfe es in 30 Sekunden.
Jede Person hat pro Jahr 1.000 € Sparerpauschbetrag (bei Zusammenveranlagung 2.000 €): Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge — Zinsen aus Tagesgeld, Dividenden, realisierte Kursgewinne — komplett steuerfrei. Darüber greift die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %.
Der Haken: Deine Bank behält die Steuer automatisch ein, wenn du dort keinen Freistellungsauftrag gestellt hast. Wer mehrere Konten und Depots hat, muss den Pauschbetrag klug aufteilen — sonst zahlst du Steuern, die dir gar nicht zustehen, und holst sie dir erst über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.
Schätze für jede Bank die erwarteten Jahres-Erträge und stelle dort einen Freistellungsauftrag in genau dieser Höhe — die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten. Freistellungsaufträge änderst du kostenlos und jederzeit direkt bei deiner Bank oder deinem Broker.
Auf FinanzRat findest du verifizierte Finanzberater — kostenlos, ohne Provisionsdenken, Ranking nur nach Qualifikation.
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 €. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei — vorausgesetzt, bei der Bank liegt ein Freistellungsauftrag vor.
Deine Bank führt automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Soli auf alle Erträge ab — auch auf die eigentlich steuerfreien. Das Geld holst du dir dann erst über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.
Ja — genau das ist der Sinn. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nur nicht überschreiten. Verteile ihn entsprechend der erwarteten Erträge je Bank; ändern kannst du die Aufträge jederzeit kostenlos.
Ja. Zinsen, Dividenden, Fonds-Ausschüttungen, die Vorabpauschale und realisierte Kursgewinne zählen zu den Kapitalerträgen und werden auf den Sparerpauschbetrag angerechnet.