Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei (2.000 € bei Paaren) — aber nur, wenn deine Freistellungsaufträge richtig gestellt sind. Prüfe es in 30 Sekunden.
Jede Person hat pro Jahr 1.000 € Sparerpauschbetrag (bei Zusammenveranlagung 2.000 €): Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge — Zinsen aus Tagesgeld, Dividenden, realisierte Kursgewinne — komplett steuerfrei. Darüber greift die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %.
Der Haken: Deine Bank behält die Steuer automatisch ein, wenn du dort keinen Freistellungsauftrag gestellt hast. Wer mehrere Konten und Depots hat, muss den Pauschbetrag klug aufteilen — sonst zahlst du Steuern, die dir gar nicht zustehen, und holst sie dir erst über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.
Schätze für jede Bank die erwarteten Jahres-Erträge und stelle dort einen Freistellungsauftrag in genau dieser Höhe — die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten. Freistellungsaufträge änderst du kostenlos und jederzeit direkt bei deiner Bank oder deinem Broker.
Kapitalerträge sind bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei — aber nur, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst. Der Rechner vergleicht deine erwarteten Erträge mit den erteilten Freistellungsaufträgen und zeigt, wie viel Steuer du unnötig zahlst.
Verschenkte Steuer = (nutzbarer Pauschbetrag − erteilte Freistellungsaufträge) × 26,375 %Nutzbarer Pauschbetrag = das Kleinere aus deinen Kapitalerträgen und dem Sparerpauschbetrag (1.000 € für Ledige, 2.000 € für Zusammenveranlagte). Der Steuersatz von 26,375 % setzt sich aus 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf zusammen.
Verloren ist das Geld nicht: Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer holst du dir über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Das kostet aber Aufwand, und der Betrag ist bis zur Erstattung über ein Jahr lang beim Finanzamt geparkt statt bei dir investiert. Der häufigere Fall ist ohnehin ein anderer: Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken hat, verteilt den Pauschbetrag oft ungünstig — bei einer Bank bleibt er ungenutzt, bei einer anderen wird er überschritten. Ein jährlicher Blick auf die Aufteilung genügt, um das zu korrigieren.
Beispiel: Melanie ist ledig und erwartet 1.800 € Kapitalerträge aus Zinsen und Dividenden. Sie hat bei ihrer Hausbank einen Freistellungsauftrag über 600 € erteilt, bei ihrem Zweitdepot aber keinen.
Der Rechner zeigt: Melanie könnte 1.000 € steuerfrei vereinnahmen, verschenkt aber 106 € pro Jahr. Die Lösung kostet fünf Minuten — sie erhöht den Freistellungsauftrag beim Zweitdepot um 400 €.
Verschenkte Steuer pro Jahr, wenn der Pauschbetrag von 1.000 € nur teilweise durch Freistellungsaufträge abgedeckt ist:
| Freistellungsauftrag | ungenutzt | verschenkte Steuer / Jahr |
|---|---|---|
| 0 € | 1.000 € | 264 € |
| 200 € | 800 € | 211 € |
| 400 € | 600 € | 158 € |
| 600 € | 400 € | 106 € |
| 800 € | 200 € | 53 € |
| 1.000 € | 0 € | 0 € |
Ohne Kirchensteuer gerechnet. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 bis 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer, der verschenkte Betrag liegt dann entsprechend höher.
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 €. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei — vorausgesetzt, bei der Bank liegt ein Freistellungsauftrag vor.
Deine Bank führt automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Soli auf alle Erträge ab — auch auf die eigentlich steuerfreien. Das Geld holst du dir dann erst über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.
Ja — genau das ist der Sinn. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nur nicht überschreiten. Verteile ihn entsprechend der erwarteten Erträge je Bank; ändern kannst du die Aufträge jederzeit kostenlos.
Ja. Zinsen, Dividenden, Fonds-Ausschüttungen, die Vorabpauschale und realisierte Kursgewinne zählen zu den Kapitalerträgen und werden auf den Sparerpauschbetrag angerechnet.