Wenn das Geld knapp ist, gibt es mehr Unterstützung, als viele wissen — sie ist nur oft schwer zu durchschauen. Hier erklären wir die wichtigsten Leistungen und Hilfen verständlich und ohne Behördendeutsch, mit den aktuellen Zahlen für 2026 und allen offiziellen Anlaufstellen.
Der Regelsatz deckt den Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, Strom, Alltag). Miete und Heizung („Kosten der Unterkunft") werden in angemessener Höhe zusätzlich übernommen. Für 2026 bleiben die Sätze unverändert („Nullrunde"):
| Wer | Regelsatz / Monat 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Paare / Partner (je) | 506 € |
| Erwachsene in WG / unter 25 bei Eltern | 451 € |
| Jugendliche (14–17 Jahre) | 471 € |
| Kinder (6–13 Jahre) | 390 € |
| Kinder (0–5 Jahre) | 357 € |
Regelbedarfe 2026 · Quelle: Bundesregierung / SGB II. Zusätzlich werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Für eine alleinstehende Person nennt das Bundesarbeitsministerium beispielhaft rund 419 € Unterkunftskosten — zusammen also grob 982 € Gesamtbedarf.
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