Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, zahlt die Krankenkasse Krankengeld statt deines Gehalts. Gib dein Brutto und Netto ein und sieh, mit welchem Betrag du ungefähr rechnen kannst.
Die Krankenkasse ermittelt dein Krankengeld nach einer festen Regel — es gilt jeweils der niedrigere dieser Werte:
Zusätzlich gibt es einen gesetzlichen Höchstbetrag von 135,63 € pro Tag (2026). Von diesem Brutto-Krankengeld gehen dann noch deine Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab — Krankenversicherung zahlst du während des Krankengeldbezugs nicht. Was danach übrig bleibt, ist dein ausgezahltes Netto-Krankengeld.
| Zeitraum | Wer zahlt | Höhe |
|---|---|---|
| Woche 1–6 | Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung) | 100 % Gehalt |
| ab Woche 7 | Krankenkasse (Krankengeld) | 70 % Brutto / max. 90 % Netto |
| max. Bezug | wegen derselben Krankheit | 78 Wochen in 3 Jahren |
Da die ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung abdeckt, bleiben effektiv rund 72 Wochen Krankengeld für dieselbe Erkrankung.
Prüfe mit dem Budgetplaner, wie lange dein Geld trägt — und wo du jetzt Puffer schaffst.
Beispiel: 3.000 € Brutto, 2.000 € Netto, nicht kinderlos.
70 Prozent deines Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent deines Nettoentgelts — es gilt der niedrigere Wert. Zusätzlich greift ein Höchstbetrag von 135,63 Euro pro Tag (2026).
Ja — Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Krankenversicherungsbeiträge zahlst du während des Krankengeldbezugs nicht.
Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die volle Entgeltfortzahlung. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren — abzüglich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung bleiben rund 72 Wochen.