Pflegegeld-Rechner: Höhe je Pflegegrad (2026)

Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, bekommt ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Wähle den Pflegegrad und sieh sofort, wie viel monatlich und im Jahr zusteht.

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Pflegegeld 2026 — alle Pflegegrade im Überblick

Monatliches Pflegegeld bei häuslicher Pflege (Stand 2026)
PflegegradPflegegeld / Monatpro Jahr
Pflegegrad 1kein Pflegegeld*–
Pflegegrad 2347 €4.164 €
Pflegegrad 3599 €7.188 €
Pflegegrad 4800 €9.600 €
Pflegegrad 5990 €11.880 €

* Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber andere Leistungen. Für alle Pflegegrade gibt es zusätzlich einen monatlichen Entlastungsbetrag (aktuell 131 €), der zweckgebunden für Betreuung und Entlastung verwendet wird.

Was ist Pflegegeld — und wer bekommt es?

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es als Anerkennung an ihre Pflegeperson weitergeben kann. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Davon zu unterscheiden ist die Pflegesachleistung: Sie bezahlt einen ambulanten Pflegedienst, ist höher als das Pflegegeld und wird direkt mit dem Dienst abgerechnet. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig verbinden — etwa Pflegedienst plus Pflege durch Angehörige.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Ausgezahlt wird es an die pflegebedürftige Person.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Pflegegeld ist für die Pflege durch Angehörige, die Pflegesachleistung bezahlt einen ambulanten Pflegedienst (und ist höher). Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden.

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?

Nein, 2026 bleibt es gegenüber 2025 unverändert. Die nächste vorgesehene Erhöhung ist zum 1. Januar 2028.

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Angaben Stand 2026, ohne Gewähr — Pflegegeld je Pflegegrad nach § 37 SGB XI. Der Entlastungsbetrag und weitere Leistungen (Pflegesachleistung, Verhinderungspflege) sind hier nicht einberechnet. Keine Rechts- oder Sozialberatung — maßgeblich ist deine Pflegekasse.