Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, bekommt ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Wähle den Pflegegrad und sieh sofort, wie viel monatlich und im Jahr zusteht.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld* | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
* Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber andere Leistungen. Für alle Pflegegrade gibt es zusätzlich einen monatlichen Entlastungsbetrag (aktuell 131 €), der zweckgebunden für Betreuung und Entlastung verwendet wird.
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es als Anerkennung an ihre Pflegeperson weitergeben kann. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.
Davon zu unterscheiden ist die Pflegesachleistung: Sie bezahlt einen ambulanten Pflegedienst, ist höher als das Pflegegeld und wird direkt mit dem Dienst abgerechnet. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig verbinden — etwa Pflegedienst plus Pflege durch Angehörige.
Sieh mit dem Budgetplaner, wie Pflegegeld und laufende Kosten zusammenpassen.
Monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Ausgezahlt wird es an die pflegebedürftige Person.
Pflegegeld ist für die Pflege durch Angehörige, die Pflegesachleistung bezahlt einen ambulanten Pflegedienst (und ist höher). Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden.
Nein, 2026 bleibt es gegenüber 2025 unverändert. Die nächste vorgesehene Erhöhung ist zum 1. Januar 2028.