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Pflegegeld 2026: Beträge nach Pflegegrad — und was viele übersehen

Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat Anspruch auf Pflegegeld — steuerfrei und ohne dass ein Pflegedienst kommen muss. Hier die aktuellen Beträge für 2026, wer sie bekommt und die Punkte, die Familien oft übersehen.

Stand: 2026 · Beträge zuletzt zum 01.01.2025 erhöht (+4,5 %), 2026 unverändert

Von Thierry Simon·Veröffentlicht 02.09.2026·Zuletzt geprüft 02.09.2026·Quellen & Methodik
347 €
Pflegegrad 2 / Monat
990 €
Pflegegrad 5 / Monat
131 €
Entlastungsbetrag/Monat (PG 1–5)
frühestens 2028
nächste automatische Erhöhung

Quellen: SGB XI, Bundesgesundheitsministerium, etablierte Pflege-Ratgeber. Beträge gerundet und für 2026 gültig.

Pflegegeld nach Pflegegrad (2026)

PflegegradPflegegeld/Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird (z. B. durch Angehörige). Es ist steuerfrei.

Was Pflegegeld ist — und was nicht

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung an die pflegebedürftige Person, wenn diese zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird. Die pflegebedürftige Person kann das Geld frei verwenden — etwa, um es an die Pflegenden weiterzugeben. Kommt stattdessen ein ambulanter Pflegedienst, gibt es die (höhere) Pflegesachleistung, die direkt mit dem Dienst abgerechnet wird. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.

Extra für alle Pflegegrade: Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (1.572 € im Jahr) — auch schon bei Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden (z. B. Betreuung, Haushaltshilfe, Tagespflege).

Was viele übersehen

1. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld — aber trotzdem Geld

Pflegegeld startet erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt aber der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) — den lassen viele ungenutzt verfallen.

2. Der Entlastungsbetrag verfällt oft ungenutzt

Die 131 € im Monat sammeln sich an und können ins nächste Halbjahr übertragen werden — werden aber häufig gar nicht abgerufen. Über das Jahr sind das 1.572 €, die für Betreuung oder Haushaltshilfe bereitstehen.

3. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren

Wer teils Angehörige, teils einen Pflegedienst nutzt, muss sich nicht entscheiden: Die Kombinationsleistung mischt anteilig Pflegegeld und Sachleistung — oft günstiger, als nur eine Variante zu wählen.

4. Beratungsbesuche nicht vergessen

Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen (bei PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich). Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

Denk auch an die eigene Vorsorge.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

347 € (Pflegegrad 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge gelten 2026 unverändert.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst organisieren — etwa durch Angehörige oder Bekannte.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung — was ist besser?

Pflegegeld passt, wenn Angehörige pflegen; die Sachleistung ist höher, aber an einen ambulanten Dienst gebunden. Über die Kombinationsleistung lässt sich beides mischen.

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Alle Angaben beruhen auf offiziellen und etablierten Quellen (SGB XI, Bundesgesundheitsministerium), Stand 2026; Beträge gerundet. Anspruch und Höhe hängen vom Pflegegrad und Einzelfall ab. Keine Sozial-, Steuer- oder Rechtsberatung — verbindlich ist deine Pflegekasse. Angaben ohne Gewähr.