Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat Anspruch auf Pflegegeld — steuerfrei und ohne dass ein Pflegedienst kommen muss. Hier die aktuellen Beträge für 2026, wer sie bekommt und die Punkte, die Familien oft übersehen.
Quellen: SGB XI, Bundesgesundheitsministerium, etablierte Pflege-Ratgeber. Beträge gerundet und für 2026 gültig.
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird (z. B. durch Angehörige). Es ist steuerfrei.
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung an die pflegebedürftige Person, wenn diese zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird. Die pflegebedürftige Person kann das Geld frei verwenden — etwa, um es an die Pflegenden weiterzugeben. Kommt stattdessen ein ambulanter Pflegedienst, gibt es die (höhere) Pflegesachleistung, die direkt mit dem Dienst abgerechnet wird. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.
Pflegegeld startet erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt aber der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) — den lassen viele ungenutzt verfallen.
Die 131 € im Monat sammeln sich an und können ins nächste Halbjahr übertragen werden — werden aber häufig gar nicht abgerufen. Über das Jahr sind das 1.572 €, die für Betreuung oder Haushaltshilfe bereitstehen.
Wer teils Angehörige, teils einen Pflegedienst nutzt, muss sich nicht entscheiden: Die Kombinationsleistung mischt anteilig Pflegegeld und Sachleistung — oft günstiger, als nur eine Variante zu wählen.
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen (bei PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich). Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.
Pflege kann teuer werden. Sieh mit dem Rentenlücken-Rechner, wie du im Alter stehst.
347 € (Pflegegrad 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge gelten 2026 unverändert.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst organisieren — etwa durch Angehörige oder Bekannte.
Pflegegeld passt, wenn Angehörige pflegen; die Sachleistung ist höher, aber an einen ambulanten Dienst gebunden. Über die Kombinationsleistung lässt sich beides mischen.