Abgeltungssteuer – einfach erklärt

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Von Thierry Simon · Zuletzt geprüft 10/2026 · Redaktionelle Grundsätze

Wenn du mit Geldanlagen Gewinne machst — etwa Zinsen aufs Tagesgeld, Dividenden aus Aktien oder Kursgewinne beim Verkauf von ETFs — fallen darauf Steuern an. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 %, dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und, falls du kirchensteuerpflichtig bist, die Kirchensteuer.

Bei deutschen Banken und Brokern wird die Steuer in der Regel automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — du musst dich um nichts kümmern. Bei ausländischen Anbietern musst du die Erträge dagegen selbst in der Steuererklärung angeben.

Wie du Steuern sparst

Jedem steht ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr zu (2.000 € bei gemeinsam veranlagten Paaren). Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei — vorausgesetzt, du richtest bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag ein. Sonst zahlst du Steuern, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen müsstest.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer genau?

25 % auf den Kapitalertrag, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer, plus ggf. 8–9 % Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung bei rund 26,4 %.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Bei deutschen Banken wird die Steuer automatisch abgeführt — eine Angabe ist dann freiwillig, kann sich aber lohnen (z. B. um zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen). Bei ausländischen Depots ist die Angabe Pflicht.

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Über den Autor — Thierry Simon
Gründer und Betreiber von FinanzRat. Sein Ziel: komplexe Finanzthemen für Menschen ohne Vorwissen verständlich machen. Alle Erklärungen sind selbst verfasst und auf Basis offizieller Quellen geprüft. Quellen & Methodik → · Redaktionelle Grundsätze

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