Freistellungsauftrag – einfach erklärt

Mit einem Freistellungsauftrag stellst du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € pro Jahr) steuerfrei zu belassen — statt automatisch Steuern abzuführen.

Von Thierry Simon · Zuletzt geprüft 10/2026 · Redaktionelle Grundsätze

Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank von jedem Euro Kapitalertrag sofort Abgeltungssteuer ab — auch wenn du eigentlich unter dem steuerfreien Betrag bleibst. Du müsstest dir das Geld dann über die Steuererklärung zurückholen. Der Freistellungsauftrag spart dir diesen Umweg.

Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren). Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen — in der Summe darfst du aber nicht mehr freistellen, als dir zusteht.

So richtest du ihn ein

Einen Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei deiner Bank oder deinem Broker — meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Du brauchst dafür deine Steuer-Identifikationsnummer. Es lohnt sich, ihn gleich beim Depot-Start einzurichten, damit kleine Erträge nicht unnötig besteuert werden.

🔗 Das passt dazu bei FinanzRatFreistellungsauftrag (ausführlich) →Sparerpauschbetrag-Rechner →Abgeltungssteuer erklärt →

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag steuerfrei.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Du kannst den Betrag frei auf mehrere Institute aufteilen, solange die Summe den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.

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Über den Autor — Thierry Simon
Gründer und Betreiber von FinanzRat. Sein Ziel: komplexe Finanzthemen für Menschen ohne Vorwissen verständlich machen. Alle Erklärungen sind selbst verfasst und auf Basis offizieller Quellen geprüft. Quellen & Methodik → · Redaktionelle Grundsätze

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