Mit einem Freistellungsauftrag stellst du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € pro Jahr) steuerfrei zu belassen — statt automatisch Steuern abzuführen.
Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank von jedem Euro Kapitalertrag sofort Abgeltungssteuer ab — auch wenn du eigentlich unter dem steuerfreien Betrag bleibst. Du müsstest dir das Geld dann über die Steuererklärung zurückholen. Der Freistellungsauftrag spart dir diesen Umweg.
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren). Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen — in der Summe darfst du aber nicht mehr freistellen, als dir zusteht.
Einen Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei deiner Bank oder deinem Broker — meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Du brauchst dafür deine Steuer-Identifikationsnummer. Es lohnt sich, ihn gleich beim Depot-Start einzurichten, damit kleine Erträge nicht unnötig besteuert werden.
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag steuerfrei.
Ja. Du kannst den Betrag frei auf mehrere Institute aufteilen, solange die Summe den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.
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