Zinsen und Dividenden sind bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei (2.000 € für Paare) — aber nur, wenn du den Freistellungsauftrag bei deiner Bank stellst.
Steuern · Geldanlage · 3 Min. Lesezeit · Stand: 2026-03
Prüfe in 5 Minuten im Online-Banking, ob bei jeder Bank mit Erträgen ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist.
Kapitalerträge — also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — sind bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € für zusammenveranlagte Paare) steuerfrei. Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank aber automatisch 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) ein — Geld, das du dir sonst mühsam über die Steuererklärung zurückholen musst.
Bei jeder Bank oder jedem Broker im Online-Banking, meist in unter zwei Minuten. Du legst nur den Betrag fest, bis zu dem Erträge steuerfrei bleiben sollen. Der Auftrag gilt ab Erteilung und in der Regel rückwirkend für das gesamte laufende Jahr.
Hast du Konten oder Depots bei mehreren Instituten, kannst du den Pauschbetrag aufteilen — zum Beispiel 600 € bei Bank A und 400 € bei Broker B. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigen. Setze den Freibetrag am besten dort ein, wo tatsächlich Erträge anfallen.
Zu viel gezahlte Steuer holst du dir über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Bequemer ist aber der Freistellungsauftrag: einmal einrichten, und die Bank zieht gar nichts erst ab.
1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 € für zusammenveranlagte Paare. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
Direkt bei deiner Bank oder deinem Broker, meist im Online-Banking in wenigen Minuten. Du legst nur den Betrag fest.
Ja. Du kannst den Pauschbetrag beliebig aufteilen, solange die Summe aller Aufträge 1.000 € beziehungsweise 2.000 € nicht übersteigt.
Die Bank führt automatisch 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag ab. Das Geld bekommst du nur über die Steuererklärung zurück.
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