Seit die Zinsen gestiegen sind, wird die Vorabpauschale spürbar — Anfang 2027 bucht deine Bank für das Jahr 2026 Steuer auf deine thesaurierenden ETFs ab. Der Basiszins 2026 liegt bei 3,20 %, dem höchsten Wert seit Einführung. Rechne hier aus, was auf dich zukommt.
Weil thesaurierende ETFs Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, greift der Staat mit der Vorabpauschale zu einem fiktiven Mindestertrag zu. Der Basisertrag ist der Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7. Die tatsächliche Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus Basisertrag und echter Wertsteigerung — und nie negativ. Fällt dein ETF im Jahr, ist die Vorabpauschale also 0.
Wichtig zur Beruhigung: Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf gegengerechnet. Es ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorverlagerung — und wer seinen Sparerpauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) noch frei hat, zahlt oft gar nichts.
Sieh, wie viel Freistellungsauftrag du brauchst und was von Kapitalerträgen übrig bleibt.
Eine vorgezogene Besteuerung thesaurierender Fonds/ETFs, damit auch nicht ausgeschüttete Erträge jährlich versteuert werden. Beim Verkauf wird sie gegengerechnet — keine Doppelbesteuerung. Keine Steuerberatung.
Basisertrag = Fondswert Jahresanfang × 3,20 % × 0,7. Vorabpauschale = min(Basisertrag, Wertsteigerung) − Ausschüttungen, nie negativ. Bei Aktienfonds 30 % steuerfrei, auf den Rest ~26,375 % Steuer, soweit der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.
Am ersten Bankarbeitstag im Januar des Folgejahres. Für 2026 also Anfang Januar 2027 vom Verrechnungskonto. Mit freiem Pauschbetrag oft 0 €.