Seit die Zinsen gestiegen sind, wird die Vorabpauschale spürbar — Anfang 2027 bucht deine Bank für das Jahr 2026 Steuer auf deine thesaurierenden ETFs ab. Der Basiszins 2026 liegt bei 3,20 %, dem höchsten Wert seit Einführung. Rechne hier aus, was auf dich zukommt.
Weil thesaurierende ETFs Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, greift der Staat mit der Vorabpauschale zu einem fiktiven Mindestertrag zu. Der Basisertrag ist der Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7. Die tatsächliche Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus Basisertrag und echter Wertsteigerung — und nie negativ. Fällt dein ETF im Jahr, ist die Vorabpauschale also 0.
Wichtig zur Beruhigung: Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf gegengerechnet. Es ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorverlagerung — und wer seinen Sparerpauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) noch frei hat, zahlt oft gar nichts.
Sieh, wie viel Freistellungsauftrag du brauchst und was von Kapitalerträgen übrig bleibt.
Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende Fonds vorab — also bevor du überhaupt etwas verkauft hast. Sie stellt sicher, dass auch wiederanlegende Fonds jährlich einen Mindestbetrag versteuern. Der Rechner bildet die vierstufige Berechnung nach.
Vorabpauschale = min(Basisertrag, Wertzuwachs) − AusschüttungenBasisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Auf die Vorabpauschale wirkt anschließend die Teilfreistellung (30 % bei Aktienfonds), danach der Sparerpauschbetrag, zuletzt 25 % Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
Die Steuer wird Anfang Januar fällig und von deiner Depotbank automatisch vom Verrechnungskonto eingezogen — auch dann, wenn du gar nichts verkauft hast. Reicht das Guthaben nicht, verkauft die Bank je nach Vertragsbedingungen Anteile oder meldet den Vorgang dem Finanzamt. Es lohnt sich deshalb, im Dezember für ein ausreichend gedecktes Verrechnungskonto zu sorgen. Ein Trost: Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen — doppelt besteuert wird nichts, die Steuer wird nur vorgezogen.
Beispiel: Julia hält einen thesaurierenden Welt-Aktien-ETF im Wert von 80.000 € zum Jahresanfang. Der Fonds legt im Jahr 6 % zu und schüttet nichts aus. Ihr Sparerpauschbetrag von 1.000 € ist noch frei.
Der Rechner ermittelt eine Vorabpauschale von 1.792,00 €, davon sind nach Teilfreistellung und Pauschbetrag 254,40 € steuerpflichtig. Die tatsächliche Steuerlast beträgt 67,10 € — gemessen an 80.000 € Depotwert eine überschaubare Summe.
Vorabpauschale und Steuerlast für einen thesaurierenden Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung, bei 6 % Wertzuwachs und einem Basiszins von 3,20 %:
| Depotwert 1.1. | Vorabpauschale | steuerpflichtig | Steuer |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 560,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 50.000 € | 1.120,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 80.000 € | 1.792,00 € | 254,40 € | 67,10 € |
| 120.000 € | 2.688,00 € | 881,60 € | 232,52 € |
| 200.000 € | 4.480,00 € | 2.136,00 € | 563,37 € |
| 300.000 € | 6.720,00 € | 3.704,00 € | 976,93 € |
Ohne Kirchensteuer. Fällt der Fonds im Jahr im Wert, entfällt die Vorabpauschale vollständig — sie ist immer auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt.
Eine vorgezogene Besteuerung thesaurierender Fonds/ETFs, damit auch nicht ausgeschüttete Erträge jährlich versteuert werden. Beim Verkauf wird sie gegengerechnet — keine Doppelbesteuerung. Keine Steuerberatung.
Basisertrag = Fondswert Jahresanfang × 3,20 % × 0,7. Vorabpauschale = min(Basisertrag, Wertsteigerung) − Ausschüttungen, nie negativ. Bei Aktienfonds 30 % steuerfrei, auf den Rest ~26,375 % Steuer, soweit der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.
Am ersten Bankarbeitstag im Januar des Folgejahres. Für 2026 also Anfang Januar 2027 vom Verrechnungskonto. Mit freiem Pauschbetrag oft 0 €.