Erste Steuererklärung: der Guide für den Start

Die erste Steuererklärung klingt nach Bürokratie-Horror — ist aber meistens ein richtig gutes Geschäft. Als Azubi, Student oder Berufseinsteiger holst du dir damit oft mehrere hundert Euro zurück. Hier steht, warum sich das lohnt und wie du es Schritt für Schritt machst.

Stand: 2026 · allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall

Warum sich das fast immer lohnt

Wenn du im Jahr gearbeitet und dabei Lohnsteuer gezahlt hast, hast du oft zu viel gezahlt — besonders bei schwankendem oder niedrigem Einkommen. Über die Steuererklärung holst du dir das zurück. Schon der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch abgezogen; wer mehr an beruflichen Kosten hatte, bekommt entsprechend mehr. Im Schnitt gibt's für Arbeitnehmer eine vierstellige Erstattung — bei jungen Leuten ist die Quote „Geld zurück" besonders hoch.

Gut zu wissen: 4 Jahre rückwirkend

Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist (das ist bei den meisten mit nur einem Job der Fall), kannst du die Erklärung freiwillig abgeben — und das rückwirkend für vier Jahre. 2026 gehen also noch die Jahre bis einschließlich 2022. Da kommt oft ordentlich was zusammen.

Was du absetzen kannst

Das Wichtigste sind die Werbungskosten — alle Ausgaben rund um Job oder Ausbildung. Für junge Leute besonders relevant:

  1. Arbeitsweg: die Pendlerpauschale (ab 2026 einheitlich 0,38 €/km) — auch zur Berufsschule oder Uni, wenn es die erste Tätigkeitsstätte ist.
  2. Homeoffice: 6 € pro Tag über die Homeoffice-Pauschale.
  3. Arbeitsmittel: Laptop, Fachbücher, Werkzeug, Berufskleidung.
  4. Bewerbungskosten und Kosten für Fortbildungen und Kurse.
  5. Umzug aus beruflichen Gründen (z. B. für den ersten Job).

Der Geheimtipp für Studierende: Verlustvortrag

Studierst du nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder im Master, zählen deine Studienkosten (Semesterbeiträge, Fahrten, Laptop, Miete am Studienort u. v. m.) als Werbungskosten. Hast du in der Zeit kaum verdient, entsteht ein Verlustvortrag: Das Finanzamt „merkt sich" deine Kosten und verrechnet sie mit deinem ersten Gehalt danach — dann bekommst du Steuern zurück. Das kann mehrere Tausend Euro ausmachen und lässt sich rückwirkend beantragen. (Beim Erststudium direkt nach dem Abi gelten die Kosten meist nur als Sonderausgaben — der Verlustvortrag greift dort in der Regel nicht.)

So machst du es — in 4 Schritten

  1. ELSTER-Konto anlegen: kostenlos auf elster.de (Aktivierung dauert ein paar Tage — früh starten). Alternativ gibt es günstige Steuer-Apps, die dich durchführen.
  2. Unterlagen sammeln: Lohnsteuerbescheinigung(en), Belege für Arbeitsmittel, Fahrten, Kurse.
  3. Anlagen ausfüllen: Hauptvordruck + Anlage N (Job) — dort trägst du deine Werbungskosten ein.
  4. Abschicken & abwarten: Nach ein paar Wochen kommt der Bescheid — und im besten Fall die Erstattung aufs Konto.
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Häufige Fragen

Lohnt sich die erste Steuererklärung als Azubi oder Student?

Meistens ja. Wer gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt oft mehrere hundert Euro zurück — schon über den Pauschbetrag von 1.230 €.

Bis wann kann ich rückwirkend abgeben?

Bei freiwilliger Abgabe vier Jahre rückwirkend — 2026 also noch bis einschließlich 2022.

Was ist der Verlustvortrag?

Studienkosten (nach Ausbildung/im Master) als Werbungskosten, die das Finanzamt vorträgt und später mit deinem ersten Gehalt verrechnet — das spart dann Steuern.

Brauche ich einen Steuerberater?

Für einen einfachen Fall (ein Job, keine Selbstständigkeit) reicht ELSTER oder eine Steuer-App. Ein Lohnsteuerhilfeverein hilft günstig bei Fragen.

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Allgemeine, verständlich aufbereitete Informationen zum deutschen Steuerrecht (Stand 2026), keine Steuerberatung im Einzelfall. Für deine persönliche Situation hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Angaben ohne Gewähr.