Für den Weg zur Arbeit gibt es Geld vom Finanzamt zurück. Und 2026 wird es einfacher: ein einheitlicher Satz ab dem ersten Kilometer. Hier steht, wie viel das ausmacht und wie du es berechnest.
Bisher galt eine Staffelung: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Ab dem 1. Januar 2026 gilt durch das Steueränderungsgesetz 2025 ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer — schon ab dem ersten Kilometer. Das bringt vor allem Menschen mit kurzem und mittlerem Arbeitsweg mehr, weil die günstigeren „ersten 20 km" wegfallen.
| Entfernung | bis 2025 | ab 2026 |
|---|---|---|
| erste 20 km | 0,30 € / km | 0,38 € / km |
| ab dem 21. km | 0,38 € / km | 0,38 € / km |
Entfernungspauschale je Kilometer der einfachen Entfernung · Quelle: Steueränderungsgesetz 2025 / § 9 EStG.
Die Formel ist einfach — wichtig ist nur: Es zählt die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg), und nur volle Kilometer:
Einfache Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,38 €
30 km zur Arbeit, 220 Arbeitstage im Jahr:
30 × 220 × 0,38 € = 2.508 €, die dein zu versteuerndes Einkommen senken. Bis 2025 wären es für dieselbe Strecke nur rund 2.176 € gewesen — die Neuregelung bringt hier gut 330 € mehr.
Fährst du mit dem eigenen Auto, gibt es keine Obergrenze — die Pauschale gilt für jeden Kilometer. Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad oder Mitfahrgelegenheit, ist die Pauschale auf 4.500 € pro Jahr begrenzt. Liegen deine tatsächlichen Ticketkosten höher, kannst du stattdessen diese ansetzen.
Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — auch wer zu Fuß, per Rad oder Mitfahrt kommt, bekommt die 0,38 € pro Kilometer. Und sie zählt zu den Werbungskosten: Erst wenn diese zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen, wirkt sich jeder weitere Euro steuerlich aus. Bei einem Arbeitsweg ab etwa 16 km ist diese Grenze meist schon allein durchs Pendeln überschritten.
Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel — zusammen oft ein vierstelliger Betrag. Prüf, ob sich deine Steuererklärung lohnt.
Einheitlich 38 Cent pro Kilometer — ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (30 Cent bis 20 km) entfällt.
Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dafür pro Arbeitstag.
Mit dem eigenen Auto nicht. Bei ÖPNV, Rad oder Mitfahrt gilt ein Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr — außer die tatsächlichen ÖPNV-Kosten liegen darüber.
Ja. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — auch zu Fuß, per Rad oder als Mitfahrer.