Wer von zu Hause arbeitet, holt sich mit der Homeoffice-Pauschale bares Geld vom Finanzamt zurück — ganz ohne Belege. Hier steht, wie viel drin ist, wer sie bekommt und wo die typischen Fallen liegen.
Für jeden Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, kannst du 6 € pauschal als Werbungskosten ansetzen — für höchstens 210 Tage und damit maximal 1.260 € im Jahr. Das gilt seit 2023 dauerhaft und ist 2026 unverändert. Der Clou: Du brauchst keine Belege und kein separates Arbeitszimmer — der Küchentisch genügt.
Du arbeitest an 200 Tagen im Jahr im Homeoffice: 200 × 6 € = 1.200 €, die dein zu versteuerndes Einkommen senken. Bei einem Steuersatz von 30 % sind das rund 360 € zurück vom Finanzamt.
Die Pauschale gilt für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler gleichermaßen — überall dort, wo an dem Tag zu Hause gearbeitet wurde. Auch Teilzeitkräfte, Studierende mit Nebenjob oder Menschen mit zwei Jobs können sie nutzen. Ein eigener Arbeitsraum ist nicht nötig.
Für denselben Kalendertag kannst du nicht beides absetzen — also nicht die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale. Fährst du morgens ins Büro und arbeitest nachmittags zu Hause, zählt (ohne echtes Arbeitszimmer) nur die Entfernungspauschale für die Fahrt. Faustregel: Reine Homeoffice-Tage → 6 € Pauschale; Tage mit Fahrt ins Büro → Pendlerpauschale.
Hast du einen separaten, fast ausschließlich beruflich genutzten Raum (häusliches Arbeitszimmer), gilt eine eigene Regel: Dann kannst du entweder die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Strom, Heizung) oder wahlweise eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen. Für die meisten ohne eigenen Raum ist aber die einfache Tagespauschale der richtige Weg.
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Das Finanzamt zieht ohnehin automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Steuerlich wirkt sich dein Homeoffice also erst dann zusätzlich aus, wenn deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen — was mit Homeoffice, Fahrtkosten und Arbeitsmitteln schnell passiert.
Homeoffice, Pendeln, Arbeitsmittel — oft kommen mehrere hundert Euro zusammen. Verschaff dir den Überblick.
6 € pro Homeoffice-Tag, für höchstens 210 Tage — also maximal 1.260 € im Jahr. Seit 2023 dauerhaft, 2026 unverändert.
Nein. Für die Tagespauschale reicht der Küchentisch. Ein echtes häusliches Arbeitszimmer wird getrennt behandelt (tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 €).
In der Regel nein. Für denselben Tag zählt ohne Arbeitszimmer nur eine von beiden — bei einer Fahrt ins Büro die Entfernungspauschale.
Belege brauchst du nicht, aber du solltest die Anzahl deiner Homeoffice-Tage plausibel festhalten (z. B. Kalender), falls das Finanzamt nachfragt.