Ob Rechnung, Angebot oder Kassenbon — hier rechnest du blitzschnell zwischen Netto und Brutto um und siehst die enthaltene Mehrwertsteuer. Für 19 % und 7 %.
Netto → Brutto: Mehrwertsteuer = Netto × Steuersatz. Brutto = Netto + Mehrwertsteuer. Beispiel: 100 € netto × 19 % = 19 € MwSt → 119 € brutto.
Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07). Die Differenz ist die enthaltene Mehrwertsteuer.
Der Regelsteuersatz liegt bei 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den öffentlichen Nahverkehr. Im Zweifel richtet sich der Satz nach der Art der Leistung.
Gängige Nettobeträge mit 19 % Mehrwertsteuer und dem sich ergebenden Bruttobetrag:
| Netto | + 19 % MwSt | Brutto |
|---|---|---|
| 10,00 € | 1,90 € | 11,90 € |
| 50,00 € | 9,50 € | 59,50 € |
| 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
| 500,00 € | 95,00 € | 595,00 € |
| 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € |
Für den ermäßigten Satz von 7 % einfach oben im Rechner umstellen (z. B. 100 € netto → 7 € MwSt → 107 € brutto).
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Die Mehrwertsteuer wird immer auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Deshalb sind die beiden Rechenrichtungen nicht symmetrisch: Netto zu Brutto ist eine Multiplikation, Brutto zu Netto eine Division. Genau hier passiert der häufigste Rechenfehler.
Brutto = Netto × (1 + Steuersatz) · Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz)Die enthaltene Mehrwertsteuer ist stets Brutto − Netto. Bei 19 % entspricht das dem Faktor 1,19 bzw. der Division durch 1,19; bei 7 % dem Faktor 1,07.
Viele ziehen vom Bruttobetrag einfach 19 % ab. Das ist falsch, weil sich die 19 % auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttobetrag. Der im Bruttopreis enthaltene Steueranteil beträgt bei 19 % nicht 19 %, sondern 15,97 % (nämlich 19 ÷ 119). Bei 7 % sind es 6,54 %. Wer 100 € brutto einnimmt und mit 19 % kalkuliert, rechnet sich 3,61 € zu arm — über viele Rechnungen summiert sich das erheblich.
Beispiel: Eine freiberufliche Grafikerin stellt einem Kunden 2.500 € netto für ein Projekt in Rechnung. Es gilt der Regelsatz von 19 %.
Der Rechner bestätigt: Netto 2.500,00 €, Mehrwertsteuer 475,00 €, Bruttorechnungsbetrag 2.975,00 €. Die 475 € Mehrwertsteuer sind für die Grafikerin ein durchlaufender Posten — sie führt sie ans Finanzamt ab.
Gängige Nettobeträge mit 19 % Regelsatz und 7 % ermäßigtem Satz nebeneinander:
| Netto | MwSt 19 % | Brutto 19 % | MwSt 7 % | Brutto 7 % |
|---|---|---|---|---|
| 10,00 € | 1,90 € | 11,90 € | 0,70 € | 10,70 € |
| 50,00 € | 9,50 € | 59,50 € | 3,50 € | 53,50 € |
| 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € | 7,00 € | 107,00 € |
| 500,00 € | 95,00 € | 595,00 € | 35,00 € | 535,00 € |
| 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € | 70,00 € | 1.070,00 € |
| 2.500,00 € | 475,00 € | 2.975,00 € | 175,00 € | 2.675,00 € |
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für bestimmte Waren und Leistungen. Im Zweifel gibt die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz Auskunft.
Vom Netto zum Brutto: Netto × Steuersatz ergibt die MwSt, plus Netto ergibt den Bruttobetrag. Vom Brutto zum Netto: Brutto ÷ 1,19 ergibt das Netto, die Differenz ist die enthaltene MwSt.
Der Regelsatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für bestimmte Waren und Leistungen wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den Nahverkehr.
Gemeint ist dasselbe. Umsatzsteuer ist der amtliche Begriff, Mehrwertsteuer der umgangssprachliche. Auf Rechnungen steht meist USt oder MwSt.
Bei 19 %: 100 € ÷ 1,19 = 84,03 € netto, enthalten sind also 15,97 € Mehrwertsteuer. Bei 7 %: 100 € ÷ 1,07 = 93,46 € netto, enthalten sind 6,54 € MwSt.
Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %) — das Ergebnis ist der Nettobetrag. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die enthaltene Mehrwertsteuer.