Der Kaufpreis ist nur die halbe Wahrheit: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler kommen obendrauf — schnell 10 bis 15 % extra. Rechne aus, was du wirklich brauchst.
Zusammen sind das grob 10 bis 15 % des Kaufpreises — Geld, das die Bank in der Regel nicht mitfinanziert. Es sollte also aus deinem Eigenkapital kommen.
| Bundesland | Satz | Bundesland | Satz |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | Niedersachsen | 5,0 % |
| Bayern | 3,5 % | Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Berlin | 6,0 % | Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Brandenburg | 6,5 % | Saarland | 6,5 % |
| Bremen | 5,5 % | Sachsen | 5,5 % |
| Hamburg | 5,5 % | Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Hessen | 6,0 % | Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | Thüringen | 5,0 % |
Die Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt und liegen zusammen bei rund 1,5 % des Kaufpreises — davon etwa 1,0 % für den Notar und 0,5 % fürs Grundbuchamt. Die Maklerprovision wird seit Dezember 2020 beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt: Der Käufer zahlt höchstens die Hälfte. Ohne Makler setzt du dieses Feld einfach auf 0.
Rechne Kaufpreis-Rahmen und Monatsrate aus Nettoeinkommen und Eigenkapital.
Beispiel: 400.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen (6,5 %), 1,5 % Notar/Grundbuch, 3,57 % Makler.
In der Regel rund 9 bis 15 Prozent des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland), Notar und Grundbuch (etwa 1,5 Prozent) und – falls beauftragt – die Maklerprovision (oft rund 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer).
Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent (Bayern) und 6,5 Prozent (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein) des Kaufpreises.
Meist nur eingeschränkt. Banken erwarten in der Regel, dass die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital gezahlt werden. Wer sie mitfinanziert, zahlt höhere Zinsen und braucht eine sehr gute Bonität.
Seit Dezember 2020 wird die Maklerprovision beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käufer zahlt dann höchstens die Hälfte.