Kapitalertragsteuer – einfach erklärt

Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf Erträge aus Geldanlagen — also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. In der Praxis meist in Form der Abgeltungssteuer von 25 %.

Von Thierry Simon · Zuletzt geprüft 10/2026 · Redaktionelle Grundsätze

„Kapitalertragsteuer“ ist der Oberbegriff für die Steuer auf Kapitalerträge. Für Privatanleger wird sie in Deutschland als Abgeltungssteuer erhoben: pauschal 25 % auf den Ertrag, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bei deutschen Banken wird sie direkt an der Quelle einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — du musst dich um nichts kümmern. Deshalb spricht man auch von einer Quellensteuer.

Wie du sie senkst

Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr bleiben Erträge steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Wer insgesamt wenig verdient, kann über eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ ganz von der Steuer befreit werden.

🔗 Das passt dazu bei FinanzRatAbgeltungssteuer (Lexikon) →Freistellungsauftrag nutzen →Sparerpauschbetrag-Rechner →

Häufige Fragen

Ist Kapitalertragsteuer dasselbe wie Abgeltungssteuer?

Im Alltag ja. Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff, die Abgeltungssteuer die konkrete pauschale Form (25 %), mit der Kapitalerträge von Privatanlegern besteuert werden.

Muss ich sie selbst ans Finanzamt zahlen?

Bei deutschen Banken nicht — sie führen die Steuer automatisch ab. Bei ausländischen Depots musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

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Über den Autor — Thierry Simon
Gründer und Betreiber von FinanzRat. Sein Ziel: komplexe Finanzthemen für Menschen ohne Vorwissen verständlich machen. Alle Erklärungen sind selbst verfasst und auf Basis offizieller Quellen geprüft. Quellen & Methodik → · Redaktionelle Grundsätze

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