Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf Erträge aus Geldanlagen — also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. In der Praxis meist in Form der Abgeltungssteuer von 25 %.
„Kapitalertragsteuer“ ist der Oberbegriff für die Steuer auf Kapitalerträge. Für Privatanleger wird sie in Deutschland als Abgeltungssteuer erhoben: pauschal 25 % auf den Ertrag, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Bei deutschen Banken wird sie direkt an der Quelle einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — du musst dich um nichts kümmern. Deshalb spricht man auch von einer Quellensteuer.
Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr bleiben Erträge steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Wer insgesamt wenig verdient, kann über eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ ganz von der Steuer befreit werden.
Im Alltag ja. Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff, die Abgeltungssteuer die konkrete pauschale Form (25 %), mit der Kapitalerträge von Privatanlegern besteuert werden.
Bei deutschen Banken nicht — sie führen die Steuer automatisch ab. Bei ausländischen Depots musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.
← Zurück zum Finanz-Lexikon A–Z