Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben: 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei zusammen veranlagten Paaren).
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig (Abgeltungssteuer). Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag: Bis 1.000 € im Jahr bleibt dein Kapitalertrag komplett steuerfrei. Erst was darüber liegt, wird besteuert.
Damit die Steuer gar nicht erst abgezogen wird, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne ihn zieht die Bank auch unterhalb des Freibetrags Steuern ab, die du dir dann über die Steuererklärung zurückholen müsstest.
Hast du mehrere Depots oder Konten, kannst du den Sparerpauschbetrag frei auf die Banken verteilen — in der Summe aber nie mehr freistellen, als dir zusteht. Ein kurzer Blick einmal im Jahr lohnt sich, damit kein Freibetrag ungenutzt bleibt.
1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Diese Grenze gilt seit 2023.
Der Teil oberhalb des Freibetrags wird mit der Abgeltungssteuer (25 % plus Soli, ggf. Kirchensteuer) besteuert.
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