Sparerpauschbetrag – einfach erklärt

Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben: 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei zusammen veranlagten Paaren).

Von Thierry Simon · Zuletzt geprüft 10/2026 · Redaktionelle Grundsätze

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig (Abgeltungssteuer). Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag: Bis 1.000 € im Jahr bleibt dein Kapitalertrag komplett steuerfrei. Erst was darüber liegt, wird besteuert.

Damit die Steuer gar nicht erst abgezogen wird, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne ihn zieht die Bank auch unterhalb des Freibetrags Steuern ab, die du dir dann über die Steuererklärung zurückholen müsstest.

Richtig aufteilen

Hast du mehrere Depots oder Konten, kannst du den Sparerpauschbetrag frei auf die Banken verteilen — in der Summe aber nie mehr freistellen, als dir zusteht. Ein kurzer Blick einmal im Jahr lohnt sich, damit kein Freibetrag ungenutzt bleibt.

🔗 Das passt dazu bei FinanzRatSparerpauschbetrag-Rechner →Freistellungsauftrag (Lexikon) →Abgeltungssteuer (Lexikon) →

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Diese Grenze gilt seit 2023.

Was passiert, wenn ich mehr als 1.000 € Erträge habe?

Der Teil oberhalb des Freibetrags wird mit der Abgeltungssteuer (25 % plus Soli, ggf. Kirchensteuer) besteuert.

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Über den Autor — Thierry Simon
Gründer und Betreiber von FinanzRat. Sein Ziel: komplexe Finanzthemen für Menschen ohne Vorwissen verständlich machen. Alle Erklärungen sind selbst verfasst und auf Basis offizieller Quellen geprüft. Quellen & Methodik → · Redaktionelle Grundsätze

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