Bürgergeld ist die Grundsicherung für alle, die ihren Lebensunterhalt gerade nicht (allein) bestreiten können. Hier steht verständlich, wie hoch es 2026 ist, wer es bekommt und was zusätzlich möglich ist — ohne Behördendeutsch.
Das Bürgergeld besteht aus zwei Teilen: dem Regelsatz für den Alltag (Essen, Kleidung, Strom, Telefon, Freizeit) und den Kosten für Unterkunft und Heizung, die in angemessener Höhe zusätzlich übernommen werden. Für 2026 bleiben die Regelsätze unverändert („Nullrunde"):
| Wer | Regelsatz / Monat 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Paare / Partner (je) | 506 € |
| Erwachsene in WG / unter 25 bei Eltern | 451 € |
| Jugendliche (14–17 Jahre) | 471 € |
| Kinder (6–13 Jahre) | 390 € |
| Kinder (0–5 Jahre) | 357 € |
Regelbedarfe 2026 · Quelle: Bundesregierung / SGB II. Beispiel Bundesarbeitsministerium: alleinstehende Person 563 € Regelsatz + rund 419 € Unterkunft = ca. 982 € Gesamtbedarf im Monat.
Bürgergeld können grundsätzlich Menschen bekommen, die erwerbsfähig sind (mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten), zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter liegen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind — also den Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Wichtig: Auch wer arbeitet, aber zu wenig verdient, kann ergänzend Bürgergeld bekommen („Aufstocker"). Wer nicht erwerbsfähig ist, fällt in der Regel unter die Grundsicherung beim Sozialamt — die Beträge sind vergleichbar.
Neben Regelsatz und Miete gibt es je nach Situation weitere Leistungen, die viele nicht kennen:
Zuschläge z. B. für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung oder mit ärztlich bescheinigter kostenaufwändiger Ernährung.
Schulbedarf, Mittagessen in Kita/Schule, Klassenfahrten, Lernförderung und ein Betrag für Sport, Musik & Freizeit. Muss meist extra beantragt werden.
Zum Beispiel Erstausstattung für die Wohnung oder bei Schwangerschaft und Geburt — auch das läuft über einen gesonderten Antrag beim Jobcenter.
In den ersten Monaten des Bezugs gilt eine Karenzzeit mit höherem geschütztem Vermögen; eine angemessene selbstgenutzte Wohnung/Immobilie und ein angemessenes Auto bleiben in der Regel unangetastet. Die genauen Grenzen prüft das Jobcenter im Einzelfall — hier lohnt sich Nachfragen, weil viele ihr geschütztes Vermögen unterschätzen.
Der Antrag läuft über das Jobcenter an deinem Wohnort — online über jobcenter.digital oder persönlich vor Ort. Tipp: Leistungen können ab dem Monatsersten gezahlt werden, in dem du den Antrag stellst — stell ihn also lieber früher als später, auch formlos, und reiche Unterlagen nach.
Ob dir Bürgergeld zusteht und wie viel, entscheidet das Jobcenter. Bei Fragen oder Problemen helfen kostenlos: Jobcenter, Verbraucherzentrale, anerkannte Schuldnerberatung (Caritas, Diakonie) und das Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums. Mehr Wegweiser findest du in unserer Rubrik Bürgergeld & knappes Budget.
Regelsatz für Alleinstehende 563 €/Monat (unverändert). Paare je 506 €, Erwachsene in WG/unter 25 bei Eltern 451 €, Kinder 471/390/357 € je nach Alter. Miete und Heizung kommen in angemessener Höhe dazu.
Erwerbsfähige Menschen von 15 bis zum Rentenalter mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die hilfebedürftig sind. Auch wer zu wenig verdient, kann aufstocken. Die Berechnung macht das Jobcenter.
Ja, Unterkunft und Heizung werden zusätzlich zum Regelsatz in angemessener Höhe übernommen — abhängig von Wohnort und Haushaltsgröße.
Ja. Ein Teil des Verdienstes bleibt anrechnungsfrei, der Rest wird teilweise angerechnet. Arbeiten lohnt sich dadurch fast immer — die genaue Anrechnung berechnet das Jobcenter.