Wohngeld ist eine der am meisten übersehenen Hilfen: ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinem Einkommen — auch wenn sie kein Bürgergeld bekommen. Hier steht, wer Anspruch hat, wie viel drin ist und wie du es beantragst.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten vom Staat — für Menschen, die zwar ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, aber bei der Miete Unterstützung brauchen. Es gibt zwei Formen: den Mietzuschuss für Mieter und den Lastenzuschuss für Eigentümer selbst genutzten Wohnraums. Seit der Wohngeld-Plus-Reform ist der Zuschuss deutlich höher und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und eine Klimakomponente.
Anspruch haben Haushalte mit geringem, aber vorhandenem Einkommen, die ihre Wohnkosten nicht allein stemmen können. Wichtig zur Abgrenzung:
Beides zusammen geht nicht. Grobe Faustregel: Reicht dein Einkommen für den Lebensunterhalt, aber nicht für die Miete, ist Wohngeld richtig. Reicht es auch für den Lebensunterhalt nicht, kommt eher Bürgergeld in Frage — dort ist die Miete bereits enthalten. Im Zweifel beide Möglichkeiten prüfen lassen.
Eine feste Zahl gibt es nicht — die Höhe hängt von drei Faktoren ab: deinem Wohnort (Mietniveau), deinem Einkommen und deiner Miete/Haushaltsgröße. Im Schnitt liegt der Zuschuss bei rund 300 € im Monat, je nach Fall oft zwischen etwa 300 und 370 €. Am genauesten rechnet die Wohngeldbehörde — viele Kommunen und die offiziellen Wohngeldstellen bieten dafür Online-Rechner an.
Beim Ausfüllen helfen die Wohngeldstelle selbst sowie die Verbraucherzentrale und soziale Beratungsstellen — kostenlos. Weitere Hilfen findest du in unserer Rubrik Bürgergeld & knappes Budget.
Haushalte mit kleinem Einkommen, die ihre Wohnkosten nicht allein tragen können und kein Bürgergeld/keine Grundsicherung beziehen. Mieter bekommen einen Mietzuschuss, Eigentümer einen Lastenzuschuss.
Im Schnitt rund 300 € im Monat, je nach Wohnort, Einkommen und Miete oft zwischen etwa 300 und 370 €. Enthält seit Wohngeld Plus auch eine Heiz- und Klimakomponente.
Bei der Wohngeldbehörde deiner Kommune, oft beim Sozial- oder Wohnungsamt — häufig auch online.
Nein. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Miete schon darüber. Wohngeld ist die Alternative, wenn kein Bürgergeld-Anspruch besteht.