Rentenlücke realistisch berechnen — was die meisten Rechner verschweigen
Die meisten Rentenlücken-Rechner rechnen dich zu reich. Sie nehmen die Bruttorente und lassen drei Dinge weg, die im Alter richtig weh tun: Kranken- und Pflegeversicherung, Steuer und Inflation. Hier erfährst du, wie deine echte Lücke aussieht.
Stand: 2026 · Quellen: Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband, BMF
≈ 48 %
Rentenniveau — vor Abzügen
11–12 %
Abzüge für Kranken- & Pflegeversicherung auf die Rente
84 %
der Rente sind steuerpflichtig (Rentenbeginn 2026)
≈ 80 %
des letzten Nettos gelten als Bedarf im Alter (Faustregel)
Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Rentenniveau), GKV-Spitzenverband (Beitragssätze), BMF (Rentenbesteuerung). Werte gerundet, Beispiele vereinfacht.
Die drei blinden Flecken der Rechner
Ein „schneller" Rentenlücken-Rechner nimmt oft nur: erwartete Bruttorente minus Wunscheinkommen. Damit ist er hübsch optimistisch — und falsch. Diese drei Posten fehlen fast immer:
1. Kranken- & Pflegeversicherung. Auch von der Rente gehen Beiträge ab: 7,3 % Krankenversicherung + halber Zusatzbeitrag sowie 3,6 % Pflege (kinderlos 4,2 %) — zusammen rund 11–12 % der Bruttorente. Anders als beim Gehalt trägst du den Pflegebeitrag vollständig selbst.
2. Steuer (nachgelagerte Besteuerung). Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern — lebenslang festgeschrieben. Je nach weiterem Einkommen (Betriebsrente, Vermietung, Partner) kann echte Steuer anfallen.
3. Inflation. Bis zu deinem Rentenbeginn verliert Geld an Kaufkraft. 1.500 € Rente „fühlen" sich in 20 Jahren deutlich kleiner an. Ein ehrlicher Plan rechnet in heutiger Kaufkraft.
Beispiel: von Brutto zu echtem Netto
Standardrente 2026 (45 Jahre Durchschnittsverdienst), gerundet:
| Position | Betrag/Monat |
|---|
| Bruttorente (Standardrente) | ≈ 1.900 € |
| – Kranken- & Pflegeversicherung (~12 %) | ≈ − 225 € |
| Rente vor Steuer | ≈ 1.675 € |
| – Einkommensteuer | je nach Gesamteinkommen |
Vereinfachtes Beispiel. Bei alleiniger Standardrente bleibt die Steuer oft gering (Grundfreibetrag), bei zusätzlichem Einkommen steigt sie. Individuell unbedingt durchrechnen.
Und das ist die Standardrente — also 45 Jahre voller Durchschnittsverdienst. Die tatsächliche Durchschnittsrente liegt darunter (siehe unseren Durchschnittsrente-Report).
So rechnest du deine echte Lücke
Schritt 1: Wunsch-Nettoeinkommen im Alter schätzen (Faustregel: ~80 % deines heutigen Nettos).
Schritt 2: Erwartete gesetzliche Rente ansetzen — und davon KV/PV (~12 %) sowie ggf. Steuer abziehen.
Schritt 3: Differenz = deine Netto-Rentenlücke in heutiger Kaufkraft.
Schritt 4: Lücke × 12 × (Rentenjahre) grob überschlagen — so siehst du die Größenordnung, um die es geht.
Rechne deine Rentenlücke ehrlich aus.Unser Rechner berücksichtigt die Abzüge, die andere weglassen — kostenlos und ohne Anmeldung.
Zum Rentenlücken-Rechner →Häufige Fragen
Warum unterschätzen Rechner die Rentenlücke?
Weil sie mit der Bruttorente rechnen und KV/PV (~11–12 %), die nachgelagerte Steuer (2026: 84 % steuerpflichtig) und die Inflation weglassen. Alle drei senken deine reale Kaufkraft im Alter.
Wie viel wird von der Rente abgezogen?
7,3 % Krankenversicherung + halber Zusatzbeitrag und 3,6 % Pflege (kinderlos 4,2 %) — zusammen rund 11–12 % der Bruttorente. Dazu ggf. Einkommensteuer je nach Gesamteinkommen.
Wie viel brauche ich im Alter?
Als grobe Faustregel rund 80 % des letzten Nettoeinkommens. Die gesetzliche Rente ersetzt meist deutlich weniger — die Differenz ist deine Lücke.
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Über den Autor — Thierry SimonGründer und Betreiber von FinanzRat. Sein Ziel: komplexe Finanzthemen für Menschen ohne Vorwissen verständlich machen. Die Inhalte stützen sich auf offizielle Primärquellen und werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. FinanzRat ist unabhängig, arbeitet ohne Provisionen und gibt keine individuelle Anlageberatung.
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Redaktionelle Grundsätze Allgemeine Informationen, keine Renten-, Steuer- oder Anlageberatung. Beitragssätze, Steuerregeln und Rentenwerte gelten für 2026 und können sich ändern; Beispiele sind vereinfacht und gerundet. Für deine persönliche Situation sind Deutsche Rentenversicherung, Steuerberatung bzw. eine zugelassene Beratung zuständig. Angaben ohne Gewähr.