P-Konto-Rechner: Wie viel Geld ist vor der Pfändung geschützt?

Bei einer Kontopfändung schützt ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) automatisch einen Grundbetrag. Wie hoch dein geschützter Freibetrag ist, hängt vor allem von deinen Unterhaltspflichten ab. Rechne es hier in 10 Sekunden aus — Stand ab 01.07.2026.

Geschützten Betrag berechnen

z. B. Kinder oder Ehepartner, denen du Unterhalt schuldest
um zu sehen, wie viel ggf. pfändbar wäre
Geschützter Freibetrag / Monat
Ggf. pfändbar

Wichtig: Der Grundfreibetrag von 1.590 € wird von der Bank automatisch geschützt. Die Zuschläge für Unterhaltspflichten (sowie Kindergeld oder Sozialleistungen) muss man der Bank in der Regel mit einer P-Konto-Bescheinigung nachweisen — sonst bleibt es beim Grundbetrag.

So setzt sich dein Freibetrag zusammen (ab 01.07.2026)

Der Schutz auf dem P-Konto ist gestaffelt. Basis ist der automatische Grundfreibetrag; für jede unterhaltsberechtigte Person kommt ein fester Betrag hinzu:

Diese Werte gelten für den Zeitraum 01.07.2026 bis 30.06.2027 und werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können zusätzlich geschützt sein — dafür ist meist ein gesonderter Nachweis nötig.

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Häufige Fragen

Wie viel ist auf dem P-Konto geschützt?

Seit 1. Juli 2026 automatisch 1.590,00 € pro Kalendermonat, ohne Antrag. Bei Unterhaltspflichten steigt der geschützte Betrag. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wie erhöht sich der Freibetrag bei Unterhaltspflichten?

Für die erste Person + 597,42 €, für jede weitere + 332,83 € pro Monat. Diese Erhöhung wirkt in der Regel nur mit P-Konto-Bescheinigung bzw. Nachweis gegenüber der Bank.

Ist Kindergeld extra geschützt?

Kindergeld ist grundsätzlich besonders geschützt und kann den Freibetrag erhöhen. Ob und wie die Bank es berücksichtigt, hängt vom Nachweis ab. Dieser Rechner bildet Grundbetrag plus Unterhalts-Zuschläge ab.

Weitere kostenlose Rechner

Vereinfachte Berechnung des P-Konto-Grundfreibetrags samt Unterhalts-Zuschlägen nach den ab 01.07.2026 geltenden Pfändungsfreigrenzen (§§ 899 ff., 850c ZPO). Kindergeld, Sozialleistungen, Nachzahlungen und Sonderfälle können den geschützten Betrag zusätzlich beeinflussen und erfordern in der Regel einen Nachweis. Dies ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall wende dich an eine anerkannte Schuldnerberatung. Ohne Gewähr.