Bei einer Kontopfändung schützt ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) automatisch einen Grundbetrag. Wie hoch dein geschützter Freibetrag ist, hängt vor allem von deinen Unterhaltspflichten ab. Rechne es hier in 10 Sekunden aus — Stand ab 01.07.2026.
Der Schutz auf dem P-Konto ist gestaffelt. Basis ist der automatische Grundfreibetrag; für jede unterhaltsberechtigte Person kommt ein fester Betrag hinzu:
Diese Werte gelten für den Zeitraum 01.07.2026 bis 30.06.2027 und werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können zusätzlich geschützt sein — dafür ist meist ein gesonderter Nachweis nötig.
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Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Grundbetrag automatisch geschützt. Für jede Person, der du Unterhalt schuldest, erhöht sich dieser Freibetrag — gestaffelt nach der Anzahl. Der Rechner addiert diese Beträge.
Freibetrag = 1.590,00 € + 597,42 € (erste Person) + 332,83 € × (weitere Personen)Der pfändbare Betrag ergibt sich als Zahlungseingang minus Freibetrag, mindestens jedoch null. Die Beträge gelten ab dem 1. Juli 2026 und werden jährlich angepasst.
Über den Tabellenbetrag hinaus genießen bestimmte Zahlungen besonderen Schutz. Kindergeld ist in voller Höhe zusätzlich geschützt, ebenso einmalige Sozialleistungen, Pflegegeld und der Corona- beziehungsweise Energiepreis-Ausgleich, soweit solche Leistungen anfallen. Auch hier gilt: Du musst den Zufluss der Bank nachweisen, sonst greift der Schutz nicht automatisch. Nicht verbrauchtes Guthaben wird in den Folgemonat übertragen — allerdings nur bis zum dreifachen Freibetrag und nur für den jeweils nächsten Monat.
Beispiel: Herr Nowak hat ein P-Konto und ist einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Auf sein Konto gehen monatlich 2.600 € ein.
Der Rechner ermittelt einen geschützten Freibetrag von 2.187,42 €. Vom Zahlungseingang wären damit 412,58 € pfändbar — sofern nicht zusätzlich geschützte Leistungen wie Kindergeld darin enthalten sind.
Monatlich geschützte Beträge auf dem Pfändungsschutzkonto, gültig ab 1. Juli 2026:
| Unterhaltspflichten | geschützter Freibetrag | pfändbar bei 2.500 € Eingang |
|---|---|---|
| keine | 1.590,00 € | 910,00 € |
| 1 Person | 2.187,42 € | 312,58 € |
| 2 Personen | 2.520,25 € | 0,00 € |
| 3 Personen | 2.853,08 € | 0,00 € |
| 4 Personen | 3.185,91 € | 0,00 € |
| 5 Personen | 3.518,74 € | 0,00 € |
Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen sind zusätzlich geschützt. Eine Schuldnerberatungsstelle stellt die nötigen Bescheinigungen kostenlos aus.
Seit 1. Juli 2026 automatisch 1.590,00 € pro Kalendermonat, ohne Antrag. Bei Unterhaltspflichten steigt der geschützte Betrag. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Für die erste Person + 597,42 €, für jede weitere + 332,83 € pro Monat. Diese Erhöhung wirkt in der Regel nur mit P-Konto-Bescheinigung bzw. Nachweis gegenüber der Bank.
Kindergeld ist grundsätzlich besonders geschützt und kann den Freibetrag erhöhen. Ob und wie die Bank es berücksichtigt, hängt vom Nachweis ab. Dieser Rechner bildet Grundbetrag plus Unterhalts-Zuschläge ab.