Beim Elterngeld verschenken viele Eltern Geld — nicht weil sie zu wenig Anspruch hätten, sondern weil sie ein paar Regeln zu spät kennen. Hier die Zahlen für 2026 und die fünf häufigsten Fallen, verständlich erklärt.
Quellen: Bundesministerium für Familie (BMFSFJ), öffentliche Elterngeld-Ratgeber (u. a. meinelterngeld24.de, bruttonettorechnen.de). Werte gerundet; Sockel- und Höchstbetrag sind seit Einführung unverändert.
Das Basiselterngeld ersetzt rund 65–67 % deines wegfallenden Nettoeinkommens — mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. Wichtig: Den Sockelbetrag von 300 € gibt es auch, wenn du vorher gar kein Einkommen hattest. Gezahlt wird bis zu 12 Monate; nehmen beide Elternteile, kommen 2 Partnermonate dazu (also bis zu 14). Alternativ gibt es ElterngeldPlus: doppelt so lange, dafür etwa halber Monatsbetrag — ideal, wenn du in Teilzeit arbeitest.
Weil sich das Elterngeld am Netto orientiert, erhöht ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (meist III für den beziehenden Elternteil) das Netto — und damit das Elterngeld, oft um mehrere Hundert Euro im Monat. Der Haken: Der Wechsel muss früh genug vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen, damit er im maßgeblichen Bemessungszeitraum überwiegt. Wer erst kurz vor der Geburt wechselt, verschenkt den Effekt.
Elterngeld ist steuerfrei — aber es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). In der Steuererklärung des Bezugsjahres kann das zu einer Nachzahlung führen. Kein Grund, es nicht zu nehmen — aber leg etwas zurück, damit die Steuererklärung dich nicht überrascht.
Die 2 zusätzlichen Monate gibt es nur, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen. Nimmt nur ein Elternteil, fallen sie weg — bares Geld, das viele Paare unbewusst liegen lassen.
Wer während des Bezugs in Teilzeit arbeitet, bekommt beim Basiselterngeld das Zusatzeinkommen angerechnet — der Betrag sinkt. ElterngeldPlus ist in diesem Fall meist die klügere Wahl: längere Laufzeit, und Teilzeit wird fairer behandelt. Vor dem Antrag durchrechnen lassen.
Für die Höhe zählen die 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz). Einkommensausfälle in diesem Zeitraum — Krankheit, Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub — drücken das Elterngeld. Und: Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld der ersten Monate angerechnet; diese Monate gelten als „verbraucht".
Mit dem Brutto-Netto-Rechner siehst du, wie sich Steuerklasse und Abzüge auf dein Netto auswirken.
Rund 65–67 % des wegfallenden Nettos, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat, bis zu 12 Monate (mit Partnermonaten 14). Den Sockel von 300 € gibt es auch ohne vorheriges Einkommen.
Seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 € — einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Die Grenze gilt 2026 unverändert.
Ja. Da das Elterngeld am Netto hängt, kann ein rechtzeitiger Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (meist III) beim beziehenden Elternteil das Elterngeld deutlich erhöhen — nur muss er früh genug vor dem Mutterschutz erfolgen.