„Wer arbeitet, muss mehr haben als wer nicht arbeitet." Der Satz stimmt — aber der Abstand ist kleiner, als viele denken, und der direkte Vergleich der nackten Zahlen führt in die Irre. Hier die Fakten für 2026, sauber gerechnet.
Quellen: Bundesregierung/DGB (Mindestlohn 2026), Bundesregierung (Regelbedarfe 2026), IW/Studienlage zum Lohnabstand. Nettowerte sind Beispiele und hängen von Steuerklasse, Wohnort und Wohnkosten ab.
Viele stellen den Regelsatz (563 €) direkt dem Nettolohn (~1.900 €) gegenüber und schließen: „Arbeiten bringt über 1.300 € mehr." Das ist falsch — es ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Der Grund: Beim Bürgergeld übernimmt das Amt zusätzlich die Miete und Heizkosten. Wer arbeitet, muss seine Wohnung dagegen aus dem Nettolohn selbst bezahlen.
Ehrlich vergleichbar ist nur, was am Ende für den Lebensunterhalt übrig bleibt — also Einkommen minus Wohnkosten. Genau das misst der sogenannte „Lohnabstand".
| Position | Bürgergeld | Vollzeit-Mindestlohn |
|---|---|---|
| Regelsatz / Netto-Lohn | 563 € | ≈ 1.900 € |
| Wohnkosten | vom Amt übernommen | selbst zu zahlen |
| Anspruch auf Wohngeld / Kinderzuschlag | — | oft ja (bei geringem Lohn) |
| Was fürs Leben bleibt (nach Wohnen) | Regelsatz | rund 550–650 € mehr |
| Rentenpunkte & Absicherung | kaum | ja |
Vereinfachte Beispielrechnung für eine alleinstehende Person, Steuerklasse I, ohne Kinder. Im Osten fällt der Abstand tendenziell etwas größer aus als im Westen.
Auch wenn der Abstand kleiner ist als der Stammtisch behauptet — er ist eindeutig positiv, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Wer wenig verdient, kann trotz Arbeit ergänzend Bürgergeld beziehen („Aufstocker"). Dank Freibeträgen auf das Erwerbseinkommen bleibt in dieser Kombination mehr übrig als bei reinem Leistungsbezug. Ob sich im Einzelfall zusätzlich Wohngeld oder Kinderzuschlag mehr lohnt als Bürgergeld, hängt von Miete, Kindern und Einkommen ab — das solltest du konkret durchrechnen lassen.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner siehst du in 30 Sekunden, was vom Mindestlohn übrig bleibt.
Wer alleinstehend in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat 2026 unter dem Strich mehr — je nach Region und Wohnkosten rund 550 bis 650 € mehr pro Monat als bei reinem Leistungsbezug. Der reine Regelsatz (563 €) lässt sich nicht direkt mit dem Nettolohn vergleichen, weil beim Bürgergeld die Wohnkosten zusätzlich übernommen werden.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde — bei Vollzeit rund 2.410 € brutto im Monat. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell „Grundsicherungsgeld". Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt 2026 bei 563 € (Nullrunde), zusätzlich werden angemessene Wohnkosten übernommen.