Tilgungsrechner: Rate, Restschuld & Laufzeit im Blick

Bei einer Baufinanzierung entscheidet die Tilgung über alles: deine Monatsrate, wie lange du zahlst und was am Ende der Zinsbindung übrig bleibt. Rechne es hier durch, bevor du unterschreibst.

Tilgung berechnen

Monatliche Rate
Restschuld nach Bindung
Gesamtlaufzeit

Wie ein Annuitätendarlehen tilgt

Die Rate bleibt konstant (Annuität aus Zins + Tilgung). Am Anfang ist der Zinsanteil hoch, weil die Restschuld groß ist. Mit jeder Rate sinkt die Restschuld, der Zinsanteil wird kleiner und der Tilgungsanteil größer — die Rückzahlung beschleunigt sich von selbst. Deshalb tilgt eine anfängliche Tilgung von 2 % das Darlehen nicht in 50, sondern in gut 30 Jahren.

Die wichtigste Zahl: Restschuld nach der Zinsbindung

Nach Ablauf der Zinsbindung ist das Darlehen meist noch nicht abbezahlt. Für die Restschuld brauchst du eine Anschlussfinanzierung zu dann gültigen Zinsen. Je höher deine anfängliche Tilgung, desto kleiner die Restschuld — und desto weniger abhängig bist du vom Zinsniveau in 10 oder 15 Jahren.

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Häufige Fragen

Was ist die anfängliche Tilgung?

Der Prozentsatz der Darlehenssumme, den du im ersten Jahr zurückzahlst. Zusammen mit dem Sollzins ergibt sie die konstante Annuität. Weil der Zinsanteil mit der Zeit sinkt, steigt der Tilgungsanteil — die Rückzahlung beschleunigt sich.

Was passiert nach der Zinsbindung?

Das Darlehen ist meist noch nicht getilgt. Für die Restschuld brauchst du eine Anschlussfinanzierung zu dann gültigen Zinsen. Deshalb ist die Restschuld nach der Bindung eine Schlüsselkennzahl.

Höhere Tilgung oder längere Laufzeit?

Eine höhere Tilgung erhöht die Rate, verkürzt aber die Laufzeit und senkt die Zinskosten deutlich. Wähle eine Rate, die dauerhaft bequem bezahlbar ist.

Weitere kostenlose Rechner

Vereinfachte Berechnung eines Annuitätendarlehens (konstante Rate, keine Sondertilgungen, gleichbleibender Sollzins). Der tatsächliche Effektivzins und die Konditionen laut Angebot können abweichen. Keine Finanzierungs- oder Kreditberatung nach § 34c / § 34i GewO. Ohne Gewähr.