Das Wichtigste in Kürze
- Lehrgangs- & Prüfungskosten: 50 % Zuschuss + 50 % zinsloses Darlehen (bis ca. 15.000 € Maßnahmekosten).
- Nach bestandener Prüfung wird ein großer Teil des Darlehens erlassen; bei Existenzgründung sogar das ganze Darlehen.
- Unterhalt (nur bei Vollzeit): bis ca. 963 €/Monat als Vollzuschuss, plus Zuschläge für Partner/Kinder.
- Für die Lehrgangskosten einkommensunabhängig — der Unterhaltsbeitrag ist einkommens-/vermögensabhängig.
Was wird gefördert?
- Maßnahmebeitrag: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren + Material fürs Prüfungsstück — 50 % Zuschuss, 50 % zinsloses KfW-Darlehen, bis zu ca. 15.000 € Maßnahmekosten.
- Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit): Zuschuss zum Lebensunterhalt, für Alleinstehende bis ca. 963 €/Monat, mit Zuschlägen für Ehe-/Lebenspartner und Kinder.
- Kinderbetreuungszuschlag: ca. 150 €/Monat je Kind (z. B. Alleinerziehende mit Kind unter 14).
Darlehenserlass
Bestehst du die Fortbildungsprüfung, wird ein erheblicher Teil des Darlehens für die Lehrgangs-/Prüfungskosten erlassen. Machst du dich selbstständig, kann das restliche Darlehen vollständig erlassen werden. Die genauen Erlass-Quoten regelt das AFBG.
Voraussetzungen
- Du strebst einen anerkannten Fortbildungsabschluss an (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher) und bringst die nötige Vorqualifikation mit.
- Die Fortbildung läuft bei einem geeigneten Träger — in Vollzeit oder berufsbegleitend.
- Kein paralleler Bezug von BAföG für denselben Zeitraum.
Antrag & Anlaufstelle
Zuständig ist die Aufstiegs-BAföG-Stelle deines Bundeslandes. Das Darlehen kommt anschließend von der KfW.
- Infos & Stellen: aufstiegs-bafoeg.de
- Antrag spätestens bis zum Ende der Maßnahme stellen (Unterhalt frühestens ab Antragsmonat).
Häufige Fragen
Ist Aufstiegs-BAföG altersabhängig?
Nein. Anders als das Studien-BAföG gibt es keine Altersgrenze.
Bekomme ich auch bei Teilzeit-Fortbildung etwas?
Die Lehrgangs- und Prüfungskosten werden auch in Teilzeit gefördert. Den Unterhaltsbeitrag gibt es nur bei Vollzeitmaßnahmen.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.