Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Fortbildungen — Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher und mehr. Es ist unabhängig vom Alter und (bei den Lehrgangskosten) unabhängig vom Einkommen.

Das Wichtigste in Kürze

Was wird gefördert?

Darlehenserlass

Bestehst du die Fortbildungsprüfung, wird ein erheblicher Teil des Darlehens für die Lehrgangs-/Prüfungskosten erlassen. Machst du dich selbstständig, kann das restliche Darlehen vollständig erlassen werden. Die genauen Erlass-Quoten regelt das AFBG.

Voraussetzungen

Antrag & Anlaufstelle

Zuständig ist die Aufstiegs-BAföG-Stelle deines Bundeslandes. Das Darlehen kommt anschließend von der KfW.

Häufige Fragen

Ist Aufstiegs-BAföG altersabhängig?

Nein. Anders als das Studien-BAföG gibt es keine Altersgrenze.

Bekomme ich auch bei Teilzeit-Fortbildung etwas?

Die Lehrgangs- und Prüfungskosten werden auch in Teilzeit gefördert. Den Unterhaltsbeitrag gibt es nur bei Vollzeitmaßnahmen.

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Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.