Das Wichtigste in Kürze
- Übernommen werden Lehrgangs- und Prüfungskosten, häufig auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder Beschäftigte mit Qualifizierungsbedarf.
- Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Träger stattfinden und zugelassen sein.
- Es ist eine Ermessensleistung — sprich früh mit deiner Vermittlungsfachkraft.
So läuft es ab
- Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter — gemeinsam wird der Weiterbildungsbedarf festgestellt.
- Du erhältst den Bildungsgutschein (mit Ziel, Dauer und Region).
- Du suchst dir einen zugelassenen Kurs bei einem zertifizierten Träger und löst den Gutschein dort ein.
Antrag & Anlaufstelle
Erste Anlaufstelle ist immer deine Vermittlungsfachkraft — den Gutschein gibt es vor Kursbeginn.
- Agentur für Arbeit / Jobcenter — Beratung und Ausstellung (arbeitsagentur.de).
- KURSNET — Datenbank zugelassener Weiterbildungen.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.