BAföG unterstützt dich finanziell im Studium oder in der schulischen Ausbildung. Das Beste: Du zahlst nur die Hälfte zurück — zinslos und erst später.
Der Höchstsatz hängt davon ab, wie du wohnst und versichert bist:
| Situation | Höchstsatz / Monat |
|---|---|
| Eigene Wohnung, selbst kranken-/pflegeversichert | ca. 992 € |
| Über die Eltern (Familien-)versichert | ca. 855 € |
| Ab 30 Jahren (höherer KV-Zuschlag) | bis ca. 1.040 € |
Das sind Höchstsätze. Tatsächlich bekommen viele weniger, weil das Elterneinkommen angerechnet wird — im Schnitt wurden zuletzt rund 657 €/Monat ausgezahlt. Ob und wie viel dir zusteht, rechnet der offizielle BAföG-Rechner aus.
In bestimmten Fällen zählt das Elterneinkommen nicht — z. B. wenn du bei Ausbildungsbeginn mindestens 30 Jahre alt bist, ein Abendgymnasium/Kolleg besuchst oder vorher mehrere Jahre gearbeitet hast (§ 11 BAföG). Dann richtet sich die Förderung nur nach deiner eigenen Situation.
Zurückzahlen musst du nur die Darlehenshälfte — zinslos, gedeckelt auf einen Höchstbetrag und erst einige Jahre nach dem Ende der Förderung. Wer in Raten zuverlässig zahlt oder auf einen Schlag tilgt, bekommt teils Nachlässe.
Zuständig ist das BAföG-Amt deines Studierenden-/Studentenwerks bzw. das Amt für Ausbildungsförderung.
Nein. Nur die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, die andere Hälfte ist ein Zuschuss, den du behältst. Die Rückzahlung ist zusätzlich auf einen Höchstbetrag gedeckelt.
Seit 2026 ist eigener Verdienst bis etwa zur Minijob-Grenze (ca. 603 €/Monat) anrechnungsfrei. Verdienst du dauerhaft mehr, kann sich das BAföG verringern.
Nein, BAföG wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Stell den Antrag also rechtzeitig.