Rentenabschlag-Rechner: Was kostet die „Rente mit 63"?

Früher in Rente klingt verlockend — aber jeder Monat vor deiner Regelaltersgrenze kostet dich dauerhaft Rente. Rechne aus, wie hoch der Abschlag ist und was lebenslang übrig bleibt, bevor du entscheidest.

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Abschlag dauerhaft
Gekürzte Rente
Verlust pro Monat

Wie der Abschlag entsteht

Für jeden Monat, den du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehst, kürzt die Rentenversicherung deine Rente um 0,3 %. Das klingt wenig, summiert sich aber: Drei Jahre früher (36 Monate) bedeuten 10,8 %, vier Jahre früher 14,4 % — und dieser Abschlag bleibt lebenslang, er wird auch später nicht zurückgenommen.

Ohne Abschlag früher in Rente?

TS
Warum es FinanzRat gibt: Ich bin Thierry Simon, Student aus Königswinter. „Rente mit 63" wird oft emotional diskutiert, aber selten durchgerechnet. FinanzRat zeigt dir provisionsfrei die nackten Zahlen, damit du die Entscheidung auf Fakten stützen kannst.
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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt?

Für jeden Monat, den du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehst, wird die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Bei drei Jahren früher sind das 10,8 Prozent, bei vier Jahren 14,4 Prozent — und zwar lebenslang.

Wann ist meine Regelaltersgrenze?

Für alle ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge steigt sie stufenweise auf 67 an. Zum regulären Termin gibt es keinen Abschlag.

Kann ich ohne Abschlag früher in Rente?

Ja — als besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren kannst du abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Geburtsjahr ab und liegt für jüngere Jahrgänge bei 65 Jahren.

Bleibt der Abschlag für immer?

Ja. Der Abschlag wird nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze zurückgenommen, sondern bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen. Man kann ihn aber durch freiwillige Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.

Weitere kostenlose Rechner

Vereinfachte Berechnung nach dem gesetzlichen Abschlag von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs (§ 77 SGB VI). Regelaltersgrenze für Jahrgang 1964 und jünger: 67 Jahre. Ob und wann ein abschlagsfreier Zugang möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Keine Rentenberatung, ohne Gewähr — maßgeblich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.