VWL & Arbeitnehmersparzulage

Viele Arbeitgeber zahlen auf Wunsch vermögenswirksame Leistungen (VWL) — ein Zuschuss, der direkt in deinen Vermögensaufbau fließt. Der Staat legt mit der Arbeitnehmersparzulage noch etwas drauf.

Das Wichtigste in Kürze

So viel gibt der Staat dazu

AnlageformZulagemax. / Jahr
Aktienfonds-Sparplan20 %80 €
Bausparen / Baufinanzierung9 %43 €

Beide Töpfe lassen sich parallel nutzen (mit jeweils eigenen Beiträgen) — dann sind bis zu ca. 123 €/Jahr Zulage drin.

So kommst du dran

  1. Beim Arbeitgeber nach VWL fragen (oft im Tarif-/Arbeitsvertrag enthalten).
  2. Einen VL-fähigen Vertrag abschließen (Fondssparplan oder Bausparvertrag) und dem Arbeitgeber die Daten geben.
  3. Die Arbeitnehmersparzulage über deine Steuererklärung beantragen — der Anbieter liefert dazu die „Anlage VL" elektronisch.

Antrag & Anlaufstelle

Die Zulage läuft über das Finanzamt (Steuererklärung), die VWL über deinen Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Lohnt sich das auch bei kleinen Beträgen?

Ja — es ist im Kern geschenktes Geld vom Arbeitgeber, plus Zulage vom Staat. Achte nur auf die Kosten des Sparvertrags.

Was ist besser: Fonds oder Bausparen?

Für langfristigen Vermögensaufbau sind breit gestreute Aktienfonds meist renditestärker; Bausparen passt eher, wenn du später bauen/kaufen willst. Das hängt von deinem Ziel ab.

Passend dazu: Wohnungsbauprämie · ETF-Sparplan-Rechner · Alle Förderungen
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.