Das Wichtigste in Kürze
- 30 % Grundförderung für alle, plus mehrere Boni bis maximal 80 %.
- Förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (im selbst genutzten Eigenheim).
- Boni: Einkommensbonus (+30 % bei Haushalts-zvE bis 40.000 €), Klimageschwindigkeitsbonus (+20 % bei frühem Austausch) und Effizienzbonus (+5 % für bestimmte Wärmepumpen).
- Gefördert werden u. a. Wärmepumpe, Biomasse und Fernwärme — keine neue Gas- oder Ölheizung.
Wie setzt sich der Zuschuss zusammen?
| Bestandteil | Zuschlag |
|---|
| Grundförderung (für alle) | 30 % |
| Einkommensbonus (Haushalts-zvE bis 40.000 €) | +30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus (früher Austausch alter Heizung) | +20 % |
| Effizienzbonus (z. B. bestimmte Wärmepumpen) | +5 % |
Die Boni sind kombinierbar, gedeckelt auf maximal 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind so bis zu rund 22.000 € Zuschuss möglich.
Gut zu wissen
- Für weitere Wohneinheiten gelten zusätzliche (niedrigere) Kostengrenzen.
- Zusätzlich gibt es einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW.
- Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) ist die BAFA zuständig.
Antrag & Anlaufstelle
Antrag läuft über die KfW — wichtig: erst Vertrag mit Fachbetrieb (mit aufschiebender Bedingung), dann Antrag, dann beauftragen.
- kfw.de — Zuschussportal, Programm 458 „Heizungsförderung für Wohngebäude".
- Energie-Effizienz-Experte / Fachbetrieb — bestätigt die Maßnahme.
- Tipp: Antrag vor der Beauftragung stellen, sonst entfällt die Förderung.
Häufige Fragen
Bekomme ich die vollen 80 %?
Nur, wenn mehrere Boni zusammenkommen (z. B. niedriges Haushaltseinkommen + früher Austausch). Die 30 % Grundförderung bekommt dagegen jeder Eigentümer.
Wird eine neue Gasheizung gefördert?
Nein. Gefördert werden klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse oder ein Fernwärme-Anschluss.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.