Das Wichtigste in Kürze
- 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme.
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich +5 %.
- Gefördert werden u. a. Dämmung, Fenster/Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung.
- Für den reinen Heizungstausch ist dagegen die KfW zuständig.
Was wird gefördert?
- Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich)
Es gelten Förderhöchstgrenzen je Wohneinheit und Jahr sowie technische Mindestanforderungen.
Antrag & Anlaufstelle
Antrag beim BAFA — vor Vorhabenbeginn. Oft sinnvoll mit einem Energie-Effizienz-Experten.
- bafa.de — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Online-Antrag.
- Energie-Effizienz-Experte — plant Maßnahmen und ggf. den iSFP (für den +5 %-Bonus).
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.