Das Wichtigste in Kürze
- Höhe 2026 je nach Alter des Kindes: 227 € (0–5 J.), 299 € (6–11 J.), 394 € (12–17 J.) pro Monat.
- Das sind Höchstsätze — das Kindergeld ist bereits abgezogen; Teilzahlungen des anderen Elternteils werden angerechnet.
- Voraussetzung: Kind lebt beim alleinerziehenden Elternteil in Deutschland und bekommt keinen/zu wenig Unterhalt.
- Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag. Antrag beim Jugendamt.
Beträge 2026
| Alter des Kindes | Unterhaltsvorschuss / Monat |
|---|
| 0–5 Jahre | 227 € |
| 6–11 Jahre | 299 € |
| 12–17 Jahre | 394 € |
Die Beträge ergeben sich aus dem gesetzlichen Mindestunterhalt (486 / 558 / 653 €) abzüglich des vollen Kindergeldes (259 €). Der höhere Satz gilt ab dem Monat, in dem das Kind 6 bzw. 12 Jahre alt wird.
Voraussetzungen
- Das Kind ist minderjährig und lebt in Deutschland.
- Es lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil (nicht neu verheiratet/in neuer Ehe).
- Der andere Elternteil zahlt keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt.
Zahlt der andere Elternteil später, holt sich der Staat das Geld von ihm zurück — nicht von dir.
Antrag & Anlaufstelle
Zuständig ist das Jugendamt bzw. die Unterhaltsvorschussstelle deiner Stadt/Gemeinde.
- Jugendamt / Unterhaltsvorschussstelle — Antrag & Beratung.
- familienportal.de — Überblick zu Leistungen für Familien und Alleinerziehende.
Häufige Fragen
Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja. Die genannten Beträge sind bereits um das volle Kindergeld (259 €) gekürzt — du bekommst sie also zusätzlich zum Kindergeld.
Was, wenn der andere Elternteil etwas zahlt?
Teilzahlungen werden angerechnet. Das Jugendamt stockt dann nur bis zum jeweiligen Höchstsatz auf.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.