Unterhaltsvorschuss

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein — bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Das Wichtigste in Kürze

Beträge 2026

Alter des KindesUnterhaltsvorschuss / Monat
0–5 Jahre227 €
6–11 Jahre299 €
12–17 Jahre394 €

Die Beträge ergeben sich aus dem gesetzlichen Mindestunterhalt (486 / 558 / 653 €) abzüglich des vollen Kindergeldes (259 €). Der höhere Satz gilt ab dem Monat, in dem das Kind 6 bzw. 12 Jahre alt wird.

Voraussetzungen

Zahlt der andere Elternteil später, holt sich der Staat das Geld von ihm zurück — nicht von dir.

Antrag & Anlaufstelle

Zuständig ist das Jugendamt bzw. die Unterhaltsvorschussstelle deiner Stadt/Gemeinde.

Häufige Fragen

Wird das Kindergeld angerechnet?

Ja. Die genannten Beträge sind bereits um das volle Kindergeld (259 €) gekürzt — du bekommst sie also zusätzlich zum Kindergeld.

Was, wenn der andere Elternteil etwas zahlt?

Teilzahlungen werden angerechnet. Das Jugendamt stockt dann nur bis zum jeweiligen Höchstsatz auf.

Passend dazu: Kindergeld · Kinderzuschlag · Alle Förderungen
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.