Das Wichtigste in Kürze
- Phase 1 (6 Monate): dein bisheriges ALG I + 300 €/Monat für die soziale Absicherung.
- Phase 2 (weitere 9 Monate): 300 €/Monat, wenn deine Selbstständigkeit läuft.
- Du brauchst bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
- Es ist eine Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch. Ein guter Businessplan erhöht die Chancen deutlich.
Höhe & Dauer
| Zeitraum | Leistung / Monat |
|---|
| Monate 1–6 | ALG I + 300 € |
| Monate 7–15 (optional) | 300 € |
Insgesamt bis zu 15 Monate Förderung. Der Zuschuss ist steuerfrei.
Voraussetzungen
- Du beziehst ALG I (Bürgergeld-Beziehende bekommen stattdessen das Einstiegsgeld vom Jobcenter).
- Bei Gründung noch ≥ 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
- Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt (mehr als 15 Std./Woche).
- Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit (z. B. von IHK, Handwerkskammer oder Steuerberater).
- Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit.
Antrag & Anlaufstelle
Zuständig ist deine Agentur für Arbeit. Stell den Antrag unbedingt, bevor du offiziell startest.
- Agentur für Arbeit — Antrag & Beratung (arbeitsagentur.de).
- Fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater) für die Tragfähigkeits-Bescheinigung.
- Bürgergeld statt ALG I? Dann beim Jobcenter nach dem Einstiegsgeld fragen.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht — es ist eine Ermessensleistung. Erfüllst du die Voraussetzungen und überzeugt dein Businessplan, stehen die Chancen aber gut.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, der Gründungszuschuss ist ein echter Zuschuss und steuerfrei.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.