Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss hilft dir, aus dem Arbeitslosengeld I heraus eine Selbstständigkeit zu starten — mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt in der kritischen Anfangszeit.

Das Wichtigste in Kürze

Höhe & Dauer

ZeitraumLeistung / Monat
Monate 1–6ALG I + 300 €
Monate 7–15 (optional)300 €

Insgesamt bis zu 15 Monate Förderung. Der Zuschuss ist steuerfrei.

Voraussetzungen

Antrag & Anlaufstelle

Zuständig ist deine Agentur für Arbeit. Stell den Antrag unbedingt, bevor du offiziell startest.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht — es ist eine Ermessensleistung. Erfüllst du die Voraussetzungen und überzeugt dein Businessplan, stehen die Chancen aber gut.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, der Gründungszuschuss ist ein echter Zuschuss und steuerfrei.

Passend dazu: ALG-I-Rechner · Alle Förderungen
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.