Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente soll Kindern einen frühen Start in die Altersvorsorge ermöglichen — mit 10 € pro Monat vom Staat. Sie ist aber noch nicht in Kraft.

⏳ Geplant — noch nicht in Kraft: Die Frühstart-Rente ist derzeit ein Gesetzentwurf. Geplanter Start: 1. Januar 2027 (Förderung voraussichtlich rückwirkend ab 2026). Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Das Wichtigste in Kürze

Wie es funktionieren soll

Eltern schließen für ihr Kind ein zertifiziertes, kapitalgedecktes Altersvorsorge-Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl ab. Der Staat zahlt monatlich 10 € ein, solange das Kind zwischen 6 und 18 ist und eine Bildungseinrichtung besucht. Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei, die spätere Rente wird nachgelagert besteuert.

Zum Start sollen zunächst bestimmte Jahrgänge berechtigt sein; die weiteren Jahrgänge kommen nach und nach dazu.

Antrag & Anlaufstelle

Da das Gesetz noch nicht in Kraft ist, gibt es noch keinen Antrag. Aktuelle Infos:

Häufige Fragen

Kann ich die Frühstart-Rente schon beantragen?

Nein. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft (geplant ab 2027). Bis dahin gibt es keinen Antrag.

Bekommt wirklich jedes Kind 10 €?

Geplant ist die Förderung für Kinder von 6 bis 18 Jahren, die in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen. Die genauen Startjahrgänge regelt das Gesetz.

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Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.