Bildung & Teilhabe (BuT)

Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen bekommen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse für Schule, Mittagessen und Freizeit — damit alle mitmachen können.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Leistungen gibt es?

LeistungUmfang
Teilhabe (Verein, Musikschule, Freizeit)15 €/Monat
Schulbedarf (Hefte, Stifte, Ranzen …)ca. 195 €/Schuljahr
Gemeinsames Mittagessen (Kita/Schule)Zuschuss
Schulausflüge & Klassenfahrtentatsächliche Kosten
SchülerbeförderungKosten für den Schulweg
Lernförderung (Nachhilfe)bei Bedarf

Die genauen Beträge und Abläufe können je nach Kommune leicht abweichen.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Kinder und Jugendliche, deren Familie eine dieser Leistungen bezieht:

Die Teilhabe-Leistung (15 €/Monat) gibt es für Kinder und Jugendliche in der Regel bis 18 Jahre; Schulleistungen bis zum Ende der Schulausbildung (meist unter 25, ohne eigene Ausbildungsvergütung).

Antrag & Anlaufstelle

Wo du den Antrag stellst, hängt davon ab, welche Leistung deine Familie bezieht.

Häufige Fragen

Bekomme ich BuT auch mit Wohngeld oder Kinderzuschlag?

Ja. Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es nicht nur bei Bürgergeld, sondern auch bei Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe.

Muss ich jede Leistung einzeln beantragen?

Oft ja — je nach Kommune gibt es aber Sammelanträge oder eine Bildungskarte, mit der mehrere Leistungen abgedeckt sind. Frag bei deiner Stelle nach.

Passend dazu: Kinderzuschlag · Bürgergeld · Alle Förderungen
Wichtiger Hinweis: Allgemeine, verständlich aufbereitete Information — keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung und kein Anspruchsnachweis. Ob und in welcher Höhe dir die Förderung zusteht, entscheidet allein die zuständige Stelle. Förderbeträge und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig — Angaben ca. und ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen bei der offiziellen Stelle.